Impairment-Test: Was ist das und wann braucht man Ihn?
1. Anwendungsbereiche für den Impairment-Test
Der Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) ist ein verpflichtender Niederstwerttest zur Bewertung des Anlagevermögens. Nach den Bilanzierungsvorschriften US-GAAP und IFRS ist eine periodische Beurteilung von möglichen Indikatoren einer nachhaltigen Wertbeeinträchtigung durchzuführen. Ziel ist es, dass die Aktiva nicht höher als ihr erzielbarer Wert bilanziert werden.
Die Regelungen für einen Impairment-Test nach IAS 36 sind im Wesentlichen für folgende Vermögenswerte relevant:
– Sachanlagevermögen (IAS 16), dessen Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten oder mit der Neubewertungsmethode erfolgt,
– immaterielle Vermögenswerte (IAS 38), die mit ihren fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten oder auf Basis der Neubewertungsmethode bewertet werden,
– Gebäude- und Freiflächen für Wohnzwecke (derivativer Firmenwert) aus Fusionen (IFRS 3),
– Beteiligungen an Tochterunternehmen (IAS 27/IFRS 10), an assoziierten Unternehmen (IAS 28) und an Joint Ventures (IFRS 11) im Konzern- und Einzelabschluss,
– Finanzanlagen in Immobilien, wenn sie mit der Anschaffungskostenmethode bewertet werden (IAS 40).
2. Verpflichtungen zur Durchführung eines Werthaltigkeitstestes
Nach IAS 36 muss zwischen einem ereignisbezogenen und einem obligatorischem Werthaltigkeitstest differenziert werden. Bei obligatorischen Werthaltungstests ist eine jährliche Prüfung der Werthaltigkeit eines Vermögenswerts vorgesehen. Gemäß IAS 36.10 unterliegen dem obligatorischen Werthaltigkeitstest
– immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer,
– noch nicht zur Nutzung bereite immaterielle Vermögenswerte,
– eine bei einer Fusion erworbene Gebäude- und Freifläche für Wohnzwecke.
Der ereignisbezogene Werthaltigkeitstest ist zweistufig aufgebaut. Beim einstufigen obligatorischen Werthaltigkeitstest erfolgt die jährliche Werthaltigkeitsprüfung zu einem festen Zeitpunkt im Geschäftsjahr unabhängig davon, ob ein Hinweis für Wertminderungen besteht. Beim ereignisbezogenen Werthaltigkeitstest wird zuerst an jedem Bilanzstichtag auf der ersten Stufe überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen (Wertminderungstest dem Grunde nach). Im positiven Falle, ist auf der zweiten Stufe der erzielbare Betrag zu ermitteln und zur Bestimmung des Wertminderungsbedarfs dem entsprechenden Buchwert gegenüberzustellen (Wertminderungstest der Höhe nach).
3. Erst- und Folgebewertung eines derivativen Firmenwertes
Die enthaltenden stillen Reserven und Lasten müssen bei der erstmaligen Konsolidierung eines erworbenen Unternehmens aufgedeckt und mit den Anschaffungskosten für das Transaktionsobjekt verrechnet werden. Als derivativer Firmenwert ist ein nach der Allokation verbleibender positiver Unterschiedsbetrag auszuweisen und auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units) zu verteilen.
Die Folgebewertung eines derivativen Firmenwertes basiert nach IAS 36 auf den sogenannten Impairment Only-Ansatz, bei dem lediglich die außerplanmäßige Abschreibung bei Vorliegen von Wertminderungen vorgesehen ist. Der Goodwill-Impairment-Test muss grundsätzlich jährlich durchgeführt werden.