Die Umsatzsteueridentifikationsnummer – Antrag, Reverse-Charge-Verfahren und Abfrage

Wer benötigt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID)?

Gesetzlich verankert ist die USt-ID in § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG). Sie dient als eindeutiges Kennzeichen für alle Unternehmer, die grenzüberschreitend Waren innerhalb Europas verkaufen oder von dort beziehen

Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besteht aus zwei Buchstaben, die das Land angeben, in dem der Unternehmer sein Geschäft betreibt. DE steht für Deutschland. Anschließend folgt ein Ländercode, den jedes Land separat bestimmt. In Deutschland folgen nach den beiden Buchstaben neun Ziffern, die nicht durch Punkt, Strich oder Leerzeichen getrennt sind.

Die Kennung wurde von den Finanzbehörden in Europa als ein zusätzliches Kontrollinstrument eingeführt, als der grenzüberschreitende Warenverkehr zum Januar 1993 mit der Aufhebung des Binnenmarktes neu geregelt wurde. Liefert z.B. ein deutscher Autohersteller an einen französischen Autoverkäufer ein Auto, werden die Daten anhand der Umsatzsteueridentifikationsnummer abgeglichen.

Die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer muss auch erfolgen, wenn ein Unternehmer umsatzsteuerlich nach der Kleinunternehmerregelung besteuert wird. Ein Kleinunternehmer ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Kauft er Waren im europäischen Ausland ein, muss er – ohne Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer – die im Ausland geltende Umsatzsteuer zahlen. Diese ist oft höher als in Deutschland. Mit Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer schuldet der Kleinunternehmer nur die Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer kann entweder schriftlich oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (www.formulare-bfinv.de) beantragt werden. Existenzgründer weisen das Finanzamt in dem Fragebogen für die steuerliche Erfassung darauf hin, wenn sie die neue Steuernummer benötigen.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer beim Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren wird bei umsatzsteuerlichen Sachverhalten angewandt. Es bedeutet, dass die Steuerschuld sich umgekehrt. Statt des leistenden Unternehmers ist der Rechnungsempfänger der Steuerschuldner.

Wird ein Pkw von einem deutschen Unternehmer an einen österreichischen Unternehmer geliefert, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Geben beide Unternehmer ihre Umsatzsteueridentifikationsnummern an, ist der Umsatz für den deutschen Unternehmer steuerfrei. Der österreichische Unternehmer muss den für ihn innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Da er aber in gleicher Höhe einen Vorsteuerabzug geltend machen kann, verhält sich der Vorgang auch bei ihm steuerneutral.

Da die Unternehmer anhand der angegeben Umsatzsteueridentifikationsnummern leichter zu identifizieren sind, wird durch Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens der Vorsteuerbetrug mit Scheinrechnungen im europäischen Wirtschaftsraum eingedämmt.

Wie kann die USt-ID abgefragt werden?

Ein deutscher Unternehmer kann die USt-ID eines Geschäftspartners beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Die Behörde ist dazu verpflichtet, die entsprechenden Auskünfte zu geben.

Die gewünschten Informationen können aber auch über MIAS eingeholt werden. MIAS steht für das MwSt-Austauschsystem der Europäischen Union.

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner