Die Umsatzsteuer- und Vorsteuerverprobung bei Anzahlungen
Die Entstehung der Umsatzsteuer bei Anzahlungen
Handelt es sich nicht um umsatzsteuerfreie Vorgänge, löst der Verkauf einer Ware einen umsatzsteuerrechtlichen Vorgang aus. Bis auf wenige Fälle entsteht die Steuer in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung oder die sonstige Leistung erbracht wird.
Liefert der Autohändler im Juli 2019 einen Wagen an seinen Kunden, gilt die Lieferung auch in steuerlicher Hinsicht in diesem Monat als erfüllt. Der Autohändler muss den Umsatz im Juli in seiner Umsatzsteuervoranmeldung deklarieren. Unabhängig davon ist, dass der Kunde die Rechnung im Folgemonat bezahlt.
Leistet der Kunde noch im Juli eine Vorauszahlung auf die Schlussrechnung, ändert sich der Sachverhalt. Der Umsatz ist in dem Monat zu versteuern, in dem das Geld geflossen ist.
Auch bei einer gestellten Anzahlungsrechnung muss die Steuer auf den Umsatz in dem Voranmeldungszeitraum angemeldet werden, in dem die Zahlung geleistet wurde.
Dieses Vorgehen bezieht sich auf alle Vorgänge im Warenverkehr. Auch wer ein Prepaid Handy verkauft, muss die Gelder versteuern, die er vor der Rechnungsstellung erhalten hat.
Die Behandlung der Anzahlung gilt sowohl für erhaltene Zahlungen als auch geleistete Zahlungen. Daher ist nicht nur die Steuer auf den Umsatz von der Regelung betroffen, sondern auch die Vorsteuer, die der Unternehmer sich vom Finanzamt wiederholen kann. Bei der Verprobung von Umsatzsteuer und Vorsteuer muss geleisteten und erhaltenen Anzahlungen eine besondere Beachtung gewidmet werden.
Anzahlungen bei Istbesteuerung und bei Sollbesteuerung
Istbesteuerung bedeutet, dass der Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert. Dies ist bei Unternehmern der Fall, die ihren Gewinn mit Unterstützung einer Überschussrechnung ermitteln.
Die Anzahlungsrechnung ist für die Anmeldung der Steuer auf den Umsatz unmaßgeblich. Es kommt allein auf die Zahlung an. Im Zeitpunkt der Zahlung hat der Unternehmer die Umsatzsteuer vereinnahmt und muss sie abführen.
Sollbesteuerung bedeutet, der Umsatz wird dann besteuert, wenn die Lieferung oder Leistung erbracht wurde. Dies ist der Fall, wenn der Unternehmer eine Bilanz aufstellt, um seinen Gewinn zu ermitteln.
Maßgeblich ist hier die Rechnungsstellung, die sowohl das Leistungs- oder Lieferungsdatum enthält. Diese Regelung wird durch eine Anzahlungsrechnung durchbrochen. Wird das Geld auf eine Lieferung oder eine Leistung vor der Leistungserbringung bezahlt, muss der Umsatz in diesem Zeitraum versteuert werden.
Die Anzahlung braucht nicht immer in Geld zu bestehen. Wird für den Verkauf eines Prepaid Handys ein anderes Handy als Gegenleistung geboten, handelt es sich um einen Tausch. Der tauschähnliche Umsatz ist ebenso zu behandeln wie eine Geldzahlung.
Anzahlungen und Steuerrechtsänderungen
Die Behandlung der Vorauszahlung vor Leistungserbringung ist besonders aufmerksam zu betrachten, wenn ein Zeitraum betroffen ist, in dem sich das Steuerrecht geändert hat.
Die Steuerrechtsänderung kann sich in der Anhebung eines Regelsteuersatzes bemerkbar machen. Ebenfalls möglich ist, dass ein steuerpflichtiger Umsatz ab der nächsten Rechnungsperiode steuerfrei gestellt wird.
Wurden vor dem Stichtag der Steueränderung Gelder vereinnahmt, sind diese nach den rechtlichen Grundlagen zu behandeln, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gelten.