Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen – Praxis und rechtliche Grundlagen

Das Thema Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen steht seit einigen Jahren vermehrt im Fokus gesellschaftlicher Debatten. Denn trotz des anhaltenden Fachkräftemangels werden Stellen nur in Ausnahmefällen – 0,2% laut einer Untersuchung von „Joblift“ – explizit auch für ältere Bewerber ausgeschrieben. Im Gegensatz dazu grenzen über 38-mal mehr Annoncen Ältere durch gezielte Formulierungen aus. Gesucht werden fast immer Arbeitnehmer, die ein junges Team ergänzen sollen.

Insbesondere die Digitalbranche setzt hier ein Negativbeispiel, da im Bereich Softwareerstellung, Webdesign und Marketing im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt dreimal so viele altersdiskriminierende Formulierungen zu finden waren.
Die Branchen, die ältere Mitarbeiter hingegen vermehrt zur Bewerbung auffordern, suchen kaum Akademiker. Unterschiedliche Ausbildungsberufe, das Handwerk, aber auch ungelernt ausführbare Tätigkeiten wiesen eine höhere Integrationsbereitschaft in Bezug auf ältere Arbeitnehmer auf.

Eine definitive Antwort auf die Frage, warum bestimmte Branchen ältere Arbeitnehmer ablehnen und manche nicht, existiert nicht. So wird entweder ein veralteter Wissensstand antizipiert, oder aber eine Überqualifikation postuliert.
Ein weit verbreitetes Vorurteil besteht auch darin, dass angenommen wird, Ältere seien unflexibel und stellen einen potentiellen Störfaktor in Teams dar, deren Altersdurchschnitt deutlich niedriger ist.

Dass exkludierende Formulierungen einer legalen Grundlage entbehren, legte der Gesetzgeber fest: Laut §11 des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG) dürfen Stellenanzeigen nicht gegen § 7 AGG verstoßen, das sogenannte „Benachteiligungsverbot“. Es besagt, dass §1 AGG festlegt, welche Gründe dafür gelten. Und in §1 AGG steht explizit, dass eine Diskriminierung u.a. wegen des Alters nicht erlaubt ist.
Besteht also eine identische Qualifikation, müssen allen Bewerbern gleiche Chancen auf die Stelle eingeräumt werden.

Abschließend bleibt festzustellen, dass Altersdiskriminierung in Unternehmen nicht nur eine rechtlich unzulässige Praxis darstellt, sondern den Firmen durch die gängige Praxis auch viel Ausbildungs- und Anleitungs-Potential erfahrener Fachkräfte entgeht – zudem diese bereits gelernt haben mit Stress umzugehen und zuverlässig Leistung abzurufen.

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