Ablöse nach Leasing: Vorsicht bei Leasingverträgen mit Kaufoption

Das Leasing von Firmenautos stellt für Unternehmen eine attraktive Option zur Finanzierung der Fahrzeuge dar. Sie reduzieren ihre Abhängigkeit von Banken und verbessern ihre Liquidität, in der Bilanz ist das Leasing neutral. Doch Leasing ist nicht gleich Leasing, es gibt vielfältige Varianten. Bei den einen Leasingverträgen müssen Leasingnehmer den Firmenwagen zum Vertragsende an den Eigentümer zurückgeben, bei den anderen existiert eine Kaufoption. Die Unternehmer entscheiden bei einer Option zwischen der Rückgabe und dem Kauf zu einem zuvor festgelegten Preis. Das Modell mit der Kaufoption scheint aufgrund der Flexibilität attraktiv, es geht aber mit einem erheblichen Nachteil einher: Es ist steuerschädlich. Experten raten deshalb zur Zurückhaltung.

In vielen Fällen können Unternehmen Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen. Grundsätzlich kommt es darauf an, wem das Finanzamt das Leasingobjekt zurechnet: dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer. Eine Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe existiert nur, wenn die Behörde das Fahrzeug weiterhin dem Leasing-Dienstleister zuordnet. Weitere Voraussetzungen sind: Keine der beiden Vertragsparteien kann den Leasingvertrag während der Grundmietzeit kündigen. Zusätzlich dürfen die Leasingraten eine bestimmte Grenze nicht unterschreiten, das regelt der Leasing-Erlass des Bundesfinanzministeriums. Liegt eine Kaufoption vor, rechnen die Behörden den Firmenwagen in der Regel dem Unternehmen zu. Entsprechend darf er die Leasingraten nicht als Betriebsausgaben buchen. Ansonsten macht er sich der Steuerhinterziehung strafbar. Firmen müssen die Kosten stattdessen nach der AfA-Tabelle (AfA = Absetzung für Abnutzung) abschreiben, was gegenüber der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben nachteilig ist.

Eine alternative Form der Ablöse ist das Andienungsrecht, welches im Vergleich zur Kaufoption aber noch schlechter abschneidet. Beim Andienungsrecht kann der Leasinggeber das Unternehmen zum Kauf zwingen, der Leasingnehmer verliert jedwede Flexibilität. Als besser erweist sich ein freiwilliger Kauf, wenn Firmen den Wagen behalten wollen. Der Vertrag läuft aus, anschließend einigen sich beide Seiten auf einen separaten Verkauf. Dieses Kaufgeschäft ist vom Leasingvertrag unabhängig, die Leasingraten zuvor kann das Unternehmen problemlos als Betriebsausgaben abziehen. Die klügste Variante ist häufig, das Fahrzeug nach Restwertabrechnung oder Kilometerabrechnung zurückzugeben und einen anderen Leasingvertrag für ein neues Fahrzeugmodell abzuschließen. Das schont die Liquidität, zugleich setzen Firmen moderne Autos ein.

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