Firmennamen finden – Erfolgreiche Namensfindung fürs Startup
Viele Selbständige, die neu auf dem Markt auftreten und Fuß fassen möchten, müssen einerseits um neue Kunden kämpfen, sich aber andererseits auch um das überlebensnotwendige und richtige Marketing kümmern. Eine unerlässliche Maßnahme, um einen individuellen Auftritt zu bewirken, ist eine wirksame Werbung nach außen hin. Diese können Sie nur realisieren, indem Sie Ihrem Unternehmen einen markanten Firmennamen geben. Dies kann, je nach Branche und Unternehmensform, in der Sie tätig sind, der eigene Name oder aber ein Fantasiename sein. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung bei Kunden und Auftraggebern in Erinnerung bleiben.
Seien Sie bei der Namensfindung der Unternehmensbezeichnung kreativ und prüfen Sie zuerst für sich selbst, ob die erdachte Bezeichnung für das Produkt oder die Branche zutreffend und stimmig ist. Im Anschluss daran sollten Sie sich Meinungen von Familie und Freunden einholen, aber diese gleichzeitig darauf hinweisen, dass selbst die kleinste Kritik durchaus erwünscht ist. Es bringt Sie überhaupt nicht weiter, wenn Sie einen für sich selbst wohlklingenden Namen entwickelt haben, dieser sich für andere aber weder kreativ, innovativ noch sinnvoll anhört oder dieser – viel schlimmer noch – sogar illegal ist, und infolgedessen für den Gründer der „Worst Case“ bereits zu Beginn seines wirtschaftlichen Handelns eintritt, worüber Sie aber nachfolgend noch Näheres erfahren. Die Frage nach einer adäquaten Firmierung stellt sich nämlich vorerst nur für Einzelunternehmer oder freiberuflich tätige Personen.
Die Kreativität und Freiheit bei der Wunschbezeichnung hat, wie bereits angedeutet, auch Grenzen. Denn sollten Sie das Unternehmen mit einer weiteren Person gründen und als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) agieren wollen, sind Sie verpflichtet, die Namen der beiden Gesellschafter in die Unternehmensbezeichnung zu integrieren, da Ihre unternehmerische Partnerschaft gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) nicht für jedermann nachprüfbar ins Handelsregister eingetragen werden muss. Optional dürfen Sie diese Namen noch mit einer Branchen- und/oder Fantasiebezeichnung ergänzen, die nicht zwingend Ihre Berufssparte widerspiegeln muss. Mögliche Beispiele dafür wären zum einen die „Müller und Meier GbR“, aber auch die „Müller und Meier Honigmanufaktur GbR“, was darüber Auskunft gibt, in welchem Bereich Sie tätig sind. Zum anderen dürften Sie auch unter der „Müller und Meier Honey Bee GbR“ firmieren.
Unzulässig sind unter anderem Fantasienamen bzw. Namensergänzungen, die an ein großes Unternehmen angelehnt sind und Sie dadurch den Eindruck suggerieren, Sie seien eine Außenstelle dessen. Ferner ist es unzulässig, sich mit „fremden Federn“ zu schmücken, indem Sie geschützte Firmenzusätze wie Ltd., GmbH, Co KG etc. mit in die Bezeichnung einfließen lassen und den Anschein vermitteln, Sie verkörpern eine eintragungspflichtige bzw. eintragungsfähige Gesellschaft. Selbstverständlich sind Sie als Unternehmer, ob nun als Einzelunternehmer oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpflichtet, dabei bereits bestehende Markenrechte anderer zu respektieren, um rechtlichen und finanziellen Folgen vorzubeugen, die aus Abmahnungen resultieren.
Um auch für Ihr Startup-Unternehmen und Ihre Produkte sicherzustellen, dass es zu keinen wettbewerbsrechtlichen Verfehlungen kommt, empfiehlt sich für Ihr Branding eine eigenständige Markenanmeldung beim Patentamt, was mit relativ geringen Kosten verbunden ist, Ihnen aber einen hohen Schutz vor der Konkurrenz gewährleistet. Ebenso ist es möglich, sich das eigene Firmen-Logo schützen zu lassen, um Mitbewerbern auch hier keine Angriffsfläche zu bieten. Beide Vorgänge schützen Sie und Ihr Unternehmen und sichern letztlich auch die Kundenbindung, da diese nicht durch denselben Außenauftritt eines konkurrierenden Unternehmens aufgrund der Verwechslungsgefahr abgeworben werden können.