Die Vorteile eines Home Office und die steuerlich absetzbaren Kosten

Was ist ein Home Office?

Bei einem Home-Office-Arbeitsplatz befindet sich der Tätigkeitsort in den eigenen vier Wänden. Wird ein separates, abschließbares Arbeitszimmer eingerichtet, kann der Arbeitnehmer die Kosten für den heimischen Bildschirmarbeitsplatz steuerlich geltend machen.

Im Unterschied zur Telearbeit arbeitet der Arbeitnehmer nur gelegentlich in dem Home Office. Die Telearbeit wird für einen bestimmten Zeitraum festgelegt.

Der Versicherungsschutz ist bei beiden Tätigkeiten begrenzt auf Unfälle, die sich in dem Arbeitszimmer zutragen. Eine Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mit einer beruflichen Tätigkeit beschäftigt gewesen war, als es zu dem Unfall kam.

Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer?

Für den Arbeitgeber ist die Home-Office-Lösung mit den folgenden Vorteilen verbunden:

Die Kosten für den Arbeitsplatz im Büro reduzieren sich. Dies betrifft nicht nur die Stromkosten für Computer, Drucker und Lampe, sondern auch die Reinigung des Arbeitsplatzes.

Wird dem Mitarbeiter das Vertrauen entgegengebracht, dass sein Chef ihm nicht jede Stunde über die Schulter sehen muss, wirkt dies motivierend und leistungsfördernd. Dies schlägt sich auch in den Arbeitsergebnissen des Arbeitnehmers nieder.

Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber können für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten andere Arbeitszeitregelungen festgelegt werden. Auf diese Weise ist es dem Arbeitnehmer möglich, seinen Arbeitsalltag ganz anders zu gestalten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen jedoch beachten, dass auch für das Heimbüro die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes gelten. Dies bedeutet, dass auch der Arbeitnehmer zu Hause Höchstarbeitszeiten und Pausen einhalten muss.

Welche Home Office Kosten können steuerlich abgesetzt werden?

Für die Übernahme der Kosten, die die Einrichtung eines Heimbüros erfordert, ist nicht zwangsweise der Arbeitgeber zuständig. Werden die Kosten von dem Arbeitnehmer übernommen und ist der Ort so eingerichtet, dass der Raum als Arbeitszimmer erkennbar ist, kann er die Werbungskosten geltend machen.

An die steuerliche Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers knüpft der Gesetzgeber folgende Voraussetzungen:

Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar, können die kompletten Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies betrifft alle direkt zurechenbaren und alle anteiligen Kosten. Den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit stellt das Arbeitszimmer z.B. bei einem Lektor dar.

Steht dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz für seine berufliche Tätigkeit zur Verfügung, können die Kosten maximal bis zu der Summe von 1.250 Euro steuerlich angesetzt werden. Werden für die Arbeitsmittel, den anteiligen Strom und die anteilige Miete weniger Kosten aufgewendet, sind auch nur diese Beträge absetzbar. Für die Aufteilung der Kosten wird die Nutzfläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche gesehen.

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