Steuerprüfung. Was nun?
Wenn ein Brief vom Finanzamt im Postkasten liegt und der Empfänger nach der Öffnung kreidebleich wird, dann kann dies nur eins bedeuten: Steuerprüfung. Eine Steuerprüfung vom Finanzamt ist nicht nur sehr aufwändig, sondern kann auch empfindliche Nachzahlungen bedeuten. Daher ist es von Vorteil, wenn Sie auf die Steuerprüfung gut vorbereitet sind.
Die Steuerprüfung, was ist das?
Alle, die in Deutschland gewerbliche Umsätze erzielen, sind dazu verpflichtet, diese dem Finanzamt gegenüber anzuzeigen. Das betrifft alle Umsätze, die Einnahmen, auch die Umsatzsteuereinnahmen und alle sonstigen Eingänge von Geldmitteln. Die Angaben werden von dem Steuerpflichtigen selbst erstellt und die zu versteuernden Beträge werden mit der Steuererklärung an das Amt übermittelt. Ordnet das Amt eine Steuerprüfung an, so gleicht ein Vertreter ab, ob die Angaben in der Steuererklärung korrekt sind. Er gleicht die Angaben in der Erklärung mit der Buchhaltung ab und prüft vor allem vorliegende Belege. So soll Schwarzarbeit oder Geldwäsche aufgedeckt werden. Es kann verschiedene Gründe für eine Betriebsprüfung geben: Zweifel an der Glaubwürdigkeit, negativer Kompletteindruck oder auffällige Abweichungen.
Der Steuerprüfer steht vor der Tür.
Steht auf dem Steuerbescheid der Satz „Der Bescheid ist nach § 164 AO vorläufig“, dann ist es wahrscheinlich, dass eine Betriebsprüfung des Amtes ins Haus steht. Der Sachbearbeiter behält sich vor, die Erklärung anzuerkennen, und kann auf eine separate Außenprüfung in den kommenden drei Jahren bestehen. Eine Fristverlängerung kann über einen Steuerberater erfolgen, sofern er einen Antrag stellt und dieser genehmigt wird. Die Betriebsprüfung findet, wie der Name schon sagt, meist im eigenen Betrieb statt. Ausnahmsweise kann diese jedoch auch bei dem Steuerberater stattfinden, jedoch wird dieser dem zu Prüfenden Kosten in Rechnung stellen. Besteht ein konkreter Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit, kann die Außenprüfung auch unangekündigt stattfinden. Der Vertreter des Amtes prüft im Betrieb alle Belege in der Buchhaltung. Hierbei sollten Sie unbedingt Ihren Steuerberater hinzuziehen.
Angst vor der Außenprüfung?
Erfolgt keine Fristverlängerung und der Prüfer erscheint angekündigt, so gilt es, vor diesem Termin die Buchhaltung auf Ordentlichkeit und Sauberkeit zu überprüfen. Ist dies der Fall, müssen Sie keine Angst vor der Prüfung haben. Diese wird schnell und problemlos erfolgen, solange für den Prüfer alle Sachverhalte logisch und nachvollziehbar dargelegt werden.