Arbeitslos selbstständig machen und eine sichere Existenz aufbauen

Statt arbeitslos selbstständig zu einer stabilen Existenzgrundlage

Wer arbeitslos ist und mit jeder weiteren Bewerbung erneut scheitert, verliert schnell den Glauben an sich selbst. Ein Ausweg aus der Krise kann dadurch gefunden werden, dass man sich selbstständig macht und sein eigener Chef wird. Das Warten auf das monatliche Arbeitslosengeld (ALG) hat ein Ende, wenn die eigene Existenzgründung zu einem erfolgsversprechenden Unternehmen führt. Bei diesem Vorhaben müssen zwei wichtige Punkte beachtet werden.

Das Durchhaltevermögen spielt eine wichtige Rolle. Insbesondere der eigene Wille und die innere Einstellung, dass man es schafft, können den Weg zum Erfolg ebnen.

Der zweite Punkt sind die staatlichen Fördermaßnahmen. Der deutsche Gesetzgeber unterstützt das eigene Engagement z.B. durch den Gründungszuschuss oder andere Fördermaßnahmen. Mit einem stabilen Durchhaltevermögen ist es so möglich, sich eine stabile Existenz aufzubauen.

Statt arbeitslos selbstständig – Welche Strategie führt zum Erfolg?

Für die Idee, statt arbeitslos selbstständig zu werden, sollten zwei sich ergänzende Wege verfolgt werden.

Bezieher von Arbeitslosengeld können die Möglichkeit wahrnehmen, insgesamt einen Gewinn von 165 EUR zu erzielen, ohne den Anspruch gegen die Arbeitsagentur zu gefährden. Zu beachten ist, dass für die nebenberufliche Tätigkeit die Wochenarbeitszeit von 15 Stunden nicht überschritten wird. Auf diesem Weg ist es möglich, neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes kleinere Aufträge zu bearbeiten.

Nimmt die Auftragslage zu, wird unter Umständen schnell ein höherer Gewinn von monatlich 165 EUR erzielt. Für den jungen Unternehmer ist dies zunächst eine erfreuliche Mitteilung. Für die zuständige Arbeitsagentur ist es dann aber geboten, den Arbeitslosenbezug mit dem erzielten Gewinn zu verrechnen. Übersteigt die wöchentliche Arbeitszeit die Grenze von 15 Stunden, wird das ALG komplett gestrichen.

Statt arbeitslos selbstständig – welche Hilfen können Sie erwarten?

Ein Existenzgründer profitiert, wenn er einen Antrag auf den Gründungszuschuss für seine Existenzgründung stellt. Für die erste Existenzgründung wird dieser Zuschuss für ein halbes Jahr gezahlt. Danach beginnt die zweite Gründungsphase, die sich über einen Zeitraum von neun Monate erstreckt. Der Antragsteller kann somit für insgesamt fünfzehn Monate den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller den Nachweis zur Befähigung einer Unternehmensgründung bringt und die Tätigkeit hauptberuflich ausgeführt wird.

Die Höhe des Gründungszuschusses ist von dem Bezug des ALG 1 abhängig. Wer bei der Arbeitsagentur gemeldet ist und noch einen restlichen Anspruch geltend machen kann, muss mit einer geringen Auszahlung rechnen. In diesem Fall wird der Gründungszuschuss mit dem ALG 1 verrechnet.

Eine weitere Förderungsmaßnahme ist das Einstiegsgeld. Das Einstiegsgeld soll denjenigen Existenzgründer unterstützen, der bisher Arbeitslosengeld 2 bezogen hat. Insgesamt wird diese Förderungsmaßnahme für zwei Jahre gewährt. Die Höhe der Förderung liegt im Ermessen der jeweiligen Arbeitsagentur. Üblich ist es aber, dass über die Kosten der privaten Lebensführung auch kleinere Investitionen für die Förderung der Existenzgründung gezahlt werden.

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