Wer zahlt die Inkassogebühren und wie hoch sind diese?

Leider lässt die Zahlungsmoral mancher Kunden zu wünschen übrig, sei es Vergesslichkeit oder Zahlungsunfähigkeit. Schnell kommt ein Kunde in Zahlungsverzug und begleicht seine offenen Rechnungen nicht. Eine Erinnerung und die letzte Mahnung haben ebenfalls keine Reaktion hervor gerufen, der offene Posten ist auch nach Ablauf der Zahlungsfälligkeit nicht ausgeglichen. Verfügen Sie in Ihrem Unternehmen über keine eigene Buchhaltungsabteilung und haben auch sonst keine Kapazitäten frei, welche die Forderungen eintreiben kann? Dann sollten Sie ein Inkassobüro mit seinen Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Diese übernehmen diese Aufgabe. Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld darüber informieren, welche Inkassogebühren beim Anbieter anfallen werden. Wie hoch sind die Kosten und wer übernimmt diese?

Sie können ein Inkassobüro beauftragen, wenn sich Ihr Schuldner mit der Zahlung einer Forderung im Verzug befindet. Voraussetzung ist, dass ein durchsetzbarer Anspruch Ihrerseits besteht. Der Verzug tritt automatisch ein, wenn die Frist zur Bezahlung der Rechnung abgelaufen ist, teilweise ist eine Mahnung erforderlich. Ist auch dieses verlängerte Zahlungsziel überschritten und Sie beauftragen einen Dritten, dann hat der Kunde die Inkassogebühren zu übernehmen. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel, als Gläubiger hat man die Pflicht zur Schadensminderung. Das bedeutet, dass Sie keine unnötigen Kosten verursachen dürfen und für das Eintreiben der Forderungen den günstigsten Weg zu wählen haben. Das wäre zuerst Ihre unternehmensinterne Mahnabteilung, falls diese vorhanden ist. Haben Sie keinen eigenen Kapazitäten frei, dann dürfen Sie zusätzlich ein Inkassobüro beauftragen.

Seit Oktober 2013 gibt es eine Deckelung für die Höhe der Inkassogebühren. Die Inkassogebührenverordnung orientiert sich an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Somit ist es einem Inkassounternehmen nur erlaubt, für seine Tätigkeit Gebühren in der selben Höhe wie bei einer Rechtsanwaltstätigkeit zu verlangen. Die Gebühren für ein Inkassoverfahren richten sich nach dem Forderungsbetrag, um den es geht. Er darf maximal dem Betrag entsprechen, der für den Streitwert eines Rechtsanwalts vorgesehen ist. Der Gebührenrahmen ist zwischen 0,5 und 2,5 angesetzt, die Regelgebühr beträgt 1,3, die mittlere Gebühr 1,5. Ist die Angelegenheit mit einem Mahnschreiben erledigt, dürfen die Kosten im Bereich von 0,5 bis 1,3 angesiedelt sein. Fällt größerer Aufwand an, darf auch die Gebühr höher ausfallen. Zusätzliche Kosten können ebenfalls entstehen, wenn es z.B um eine Adresse-Recherche geht oder andere Auslagen anfallen. wie Post- oder Telekommunikationsgebühren.

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