So setzen Sie Handwerkerkosten richtig von der Steuer ab!
Handwerkerrechnungen gehören zu den Dingen im Leben, die den meisten Menschen in ihrem Alltag immer mal wieder begegnen. Selbstverständlich werden diese Rechnungen fristgerecht bezahlt, um dann anschließend auf einem Papierstapel oder in einer Schublade zu landen. Doch wer Geld sparen möchte, kann die Handwerkerkosten auch von der Steuer absetzen. Doch was müssen Sie als Privatmann beachten, wenn Sie Rechnungen eines Handwerkers steuerlich geltend machen möchten?
Unter welchen Voraussetzungen können Handwerkerrechnungen von Privatpersonen steuerlich geltend gemacht werden?
Grundsätzlich gibt es drei Voraussetzungen, die im Falle einer rechtmäßigen Geltendmachung von Handwerker Rechnungen erfüllt sein müssen. Diese betreffen die Zahlungsform, die Höhe der Rechnungen, sowie die Bedingung, dass es sich um selbst genutzten Wohnraum handeln muss.
Voraussetzung 1: Selbst genutzter Wohnraum
Damit Sie die Kosten für die Handwerker von der Steuer absetzen können, müssen die angefallenen Arbeiten in selbst genutztem Wohnraum durchgeführt worden sein. Dazu zählen Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück. Auch Arbeiten an Ihrer Ferienwohnung, Ihrer Zweitwohnung oder an einer von Ihren Kindern bewohnten Wohnung können Sie steuerlich geltend machen. Beauftragt werden müssen die Arbeiten von einer Privatperson und nicht von einem Unternehmen.
Voraussetzung 2: Bis zu 1.200 Euro können pro Jahr geltend gemacht werden
In der Höhe sind die Handwerkerkosten auf 20 Prozent aus höchstens 6.000 Euro pro Jahr begrenzt. Dies bedeutet Handwerkerrechnungen in Höhe von 1.200 Euro jährlich können von der Steuer abgesetzt werden.
Voraussetzung 3: Bezahlungsart Überweisung
Damit Sie die Kosten für die Handwerker steuerlich geltend gemacht werden können, dürfen Sie nicht bar bezahlt worden sein. Nur per Überweisung beglichene Rechnungen werden vom Finanzamt akzeptiert.
Selbst genutzter Wohnraum: Diese Leistungen können steuerlich angesetzt werden
– Renovierungsarbeiten
– Reparaturen
– Instandhaltungsarbeiten
– Installation von Haushalts- und Elektrogeräten