Was müssen Sie als Arbeitgeber mit einer Krankmeldung tun?

Durch stetig wachsende Anforderungen im Beruf kommt es häufig vor, dass Mitarbeiter aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht immer in der Lage sind, zur Arbeit zu erscheinen. Als Arbeitgeber werden Sie daher häufig mit Krankmeldungen konfrontiert, besonders in der kalten Jahreszeit. Wie müssen Sie nun aber konkret mit einer Krankmeldung umgehen?

Pflichten des Entgeltfortzahlungsgesetzes

Im sogenannten Entgeltfortzahlungsgesetz werden die Pflichten sowohl von Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer geregelt. Das Gesetz sieht unter anderem Richtlinien für den Umgang von einem Arbeitgeber mit einer Krankmeldung vor. Für den Arbeitnehmer sieht das Gesetz vor, dass während der Dauer einer Krankheit die Lohnfortzahlung garantiert wird. Hiefür müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Arbeitnehmer darf nicht selbst schuld daran sein, dass er in die Arbeitsunfähigkeit geraten ist. Ansonsten müssten Sie kein Krankengeld zahlen. Wenn Ihnen der Arbeitnehmer mitteilt, dass er die nächsten sechs Wochen ausfallen wird, müssen Sie über die Dauer von sechs Wochen den kompletten Lohn zahlen. Nachdem diese sechs Wochen abgelaufen sind, wird die Zahlung von Krankengeld von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Der Arbeitnehmer kann den Anspruch auf die Lohnfortzahlung nur dann in Anspruch nehmen, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestand, und zwar ohne Unterbrechungen. Falls sich der Arbeitnehmer bereits nach einer kurzen Genesungsphase erneut krank meldet, sind Sie nicht verpflichet, den Lohn während der Krankheitsdauer zu bezahlen.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich über die Krankheit und die Dauer der Krankheit zu informieren. Falls die Erkrankung länger als drei Tage dauert, sind Sie außerdem verpflichtet, ein ärztliches Attest einzuholen. Sie können dieses Attest allerdings auch schon vorher einfordern. Sofern ein Dritter für die Krankheit verantwortlich ist, muss auch dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden. In dem Fall würden alle Pflichten auf den Dritten übergehen.

Umlageverfahren

Durch das sogenannte Aufwendungsausgleichsgesetz werden Sie bei einer Krankmeldung am Umlageverfahren beteiligt. Dadurch können Sie bei einer Zahlung von Krankengeld vor hohen Verlusten abgesichert werden. Durch das Umlageverfahren wird die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer bis zu 80 Prozent erstattet. Dies erfolgt dabei nach gestaffelten Sätzen. Das Umlageverfahren ist also besonders für kleine Unternehmen eine Erleichterung, im Hinblick auf die Kosten, die durch die Krankheit entstehen.

Krankmeldung bei einer Erkrankung des Kindes

Falls das Kind eines Mitarbeiters erkrankt, muss auch hier eine Fortzahlung des Lohns erfolgen, sofern das Kind unter 12 Jahre alt ist und die Krankheit nur für eine kurze Zeit andauert. Wenn diese aber länger andauert, erfolgt die Zahlung des Krankengeldes von der Krankenversicherung.

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