Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht – Sanktionen und Vermeidungsstrategien

Mit dem Wettbewerbsrecht hat der Gesetzgeber Bestimmungen geschaffen, die einen fairen Wettbewerb auf dem deutschen Markt gewährleisten sollen. Das Wettbewerbsrecht setzt sich zusammen aus dem Lauterbarkeitsrecht und dem Kartellrecht.

Das Kartellrecht bezieht sich nicht nur auf Großkonzerne. Auch kleine und mittelständische Unternehmen müssen sich an kartellrechtliche Vorgaben halten. Gesetzlich sind diese Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (kurz: GWB) verankert. Hier sind u.a. Wettbewerbsregeln und Wettbewerbsbeschränkungen aufgeführt, an die sich jeder Unternehmer auf dem deutschen Markt halten muss. Daneben sind Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche aufgeführt.

Das Lauterbarkeitsrecht bietet Schutz vor illegalen Handlungen. Neben Kunden profitieren auch Mitbewerber von dieser gesetzlichen Grundlage, wenn ein Konkurrent sich gesetzeswidrig verhält. Dies äußert sich z.B. durch Patentrechtsverletzungen oder irreführende Werbung.

Mit welchen Sanktionen muss bei Wettbewerbsrechtsverstößen gerechnet werden?

Um ihr eigenes Unternehmen von der Konkurrenz abzusetzen, greifen Unternehmen manchmal zu Methoden, die nicht nur gegen die guten Sitten, sondern auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Wer z.B. unklar formulierte Teilnahmebedingungen bei einem Gewinnspiel ausgibt, oder Mitbewerber durch die Verbreitung falscher Tatsachen anschwärzt, begeht einen Verstoß, der nach dem GWB zu ahnden ist. Auch die irreführende Werbung von Kunden mit dem Ziel, eine größere Nachfrage zu generieren, oder Verstöße gegen das Lauterbarkeitsrecht, können zu Strafmaßnahmen führen.

Als Sanktionen kommen zunächst Abmahnungen in Betracht. Diese Möglichkeit steht allerdings nur Unternehmern zu. Eine Privatperson hat keine Möglichkeit, eine Abmahnung auszusprechen. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Abmahner ein direkter Konkurrent des gerügten Unternehmens ist.

Neben Abmahnungen können auch einstweilige Verfügungen ausgesprochen werden. Diese Sanktionsmöglichkeit kommt z.B. bei Patentrechtsverletzungen zum Einsatz oder wenn eine vorher ausgesprochene Abmahnung nicht zum erhofften Erfolg geführt hat.

Den Verstoß gegen eine wettbewerbsrechtliche Bestimmung kann jede Person melden. Zuständig ist die Wettbewerbszentrale, die als Beschwerdestelle fungiert.

Strategien zur Vermeidung von Wettbewerbsrechtsverstößen

Wettbewerbsrechtliche Verstöße gegen das Kartellrecht oder das Lauterbarkeitsrecht lassen sich durch ein funktionierendes Qualitätsmanagement vermeiden. Ein Unternehmen sollte beherzigen, dass irreführende Werbung niemals zum Ziel führt. Der Kunde soll das Produkt bekommen, das ihm angeboten wurde. Um diese Prämisse zu erfüllen, muss der Unternehmer sicherstellen, dass alle in dem Produktionsprozess verwendeten Produkte seinen eigenen Ansprüchen genügen. Daneben umfasst das unternehmerische Qualitätsmanagement auch eine eingehende Kontrolle der fertigen Produkte.

Ein Unternehmen, das eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung wegen einer Patentsrechtsverletzung verhindern möchte, ist auf eine fundierte Patentrecherche angewiesen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die eigene Erfindung sich von der Entdeckung der Konkurrenz unterscheidet.

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