Kann ich auf eine Rechnung verzichten, wenn der Kunde bereits gezahlt hat?

Das Geschäft ist abgeschlossen, der Kunde hat bereits bezahlt, somit ist alles Nötige erledigt? Das fragen Sie sich vielleicht, wenn Sie das Geld für die erbrachte Leistung oder das gelieferte Produkt schon erhalten haben, besonders bei kleinen Beträgen.

Rechnungen müssen sein

Eine Rechnung muss ausgestellt werden, auch wenn, wie oben beschrieben, das Geld bereits geflossen ist. Evtl. kann die Form ein wenig variieren, das heißt, eine Quittung ist ausreichend, also eine Empfangsbestätigung der Lieferung oder Leistung. Unbedingt auszuweisen, auch bei einer Quittung, ist auf jeden Fall die Umsatzsteuer, entweder als Betrag oder namentlich, zum Beispiel als „MwSt. im Betrag enthalten“.

Kleinrechnungen

Auch bei Kleinrechnungen, also dann, wenn es um einen Betrag kleiner 150 Euro geht, gilt dasselbe: Erstellen Sie eine Rechnung, auf der auch die Umsatzsteuer ausgewiesen wird, und zwar auch für bereits abgeschlossene Aufträge. Um die Rechnungsstellung kommen Sie also nicht herum, weder für kleine Beträge noch für den Fall, dass bereits gezahlt wurde.

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