In vier Schritten eine UG gründen

Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, verfügen aber nicht über die 25.000 Euro Startkapital, die für eine GmbH erforderlich sind? Dann ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) das Richtige für Sie. Bei der sogenannten „Mini-GmbH“ reicht nämlich ein Mindestkapital von einem Euro. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie in vier Schritten eine UG gründen.

Erster Schritt: Gesellschaftsvertrag erstellen

Wie jede Kapitalgesellschaft benötigt die UG eine schriftliche Satzung, den Gesellschaftsvertrag – selbst, wenn Sie das Unternehmen alleine gründen. Er muss zumindest folgende Angaben enthalten:

  • die Firma
  • den Sitz
  • den Unternehmensgegenstand
  • den Betrag des Stammkapitals
  • die Geschäftsanteile der Gesellschafter
  • den vertretungsberechtigten Geschäftsführer

Die Firma ist der Name der UG. Sie ist frei wählbar, darf jedoch nicht die geschützte Bezeichnung eines anderen Unternehmens verletzen. Der Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ist ein zwingender Bestandteil der Firma. Durch den Sitz wird der Gerichtsstand festgelegt. Er kann sich an jedem Ort des Bundesgebiets befinden und braucht nicht zwingend mit dem Ort der hauptsächlichen Betriebstätigkeit übereinzustimmen. Der Unternehmensgegenstand beschreibt den Tätigkeitsbereich des Unternehmens. Er muss hinreichend konkret sein. Allgemeine Beschreibungen wie „Dienstleistungen aller Art“ genügen nicht.

Zur Ausarbeitung eines individuellen Gesellschaftsvertrags sollten Sie aufgrund der vielen gesetzlichen Fallstricke einen Anwalt beiziehen. Einfacher geht es, wenn Sie zur Gründung das gesetzliche Musterprotokoll verwenden, zumal es bereits eine rechtskonforme Satzung enthält. Das Musterprotokoll kommt indes nicht infrage, wenn mehr als drei Gesellschafter an der Gründung beteiligt sind oder wenn mehr als ein Geschäftsführer bestellt werden soll. Zudem können Sie bei Verwendung des Musterprotokolls keine individuellen Vereinbarungen treffen.

Zweiter Schritt: notarielle Beurkundung

Den Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll müssen Sie von einem Notar beurkunden lassen.

Dritter Schritt: Stammkapital einzahlen

Mit der beurkundeten Satzung gehen Sie zur Bank und eröffnen ein Konto für die Gesellschaft. Nun müssen Sie das Stammkapital einzahlen. Der gesetzliche Mindestbetrag ist ein Euro. Allerdings gilt: Je größer das Gesellschaftsvermögen, desto besser. Denn allein für die Gründung fallen Kosten von 600 bis 1.000 Euro an.
Zur Erhöhung des Haftungskapitals sind Sie übrigens verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns zurückzulegen, bis Ihr Unternehmen ein Polster von 25.000 Euro angespart hat. Ist dieses Ziel erreicht, dürfen Sie Ihre Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umfirmieren.

Vierter Schritt: Handelsregistereintrag und diverse Anmeldungen

Nach Einzahlung des Stammkapitals nimmt der Notar die Handelsregisteranmeldung vor. Anschließend müssen Sie Ihre UG bei folgenden Behörden und Pflichtorganisationen anmelden:

  • dem Gewerbeamt
  • dem Finanzamt
  • der zuständigen Industrie- und Handelskammer
  • der Berufsgenossenschaft Ihrer Branche

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