Gewerbliche Schutzrechte: So schützen Sie Ihre Idee, Marke und Logo

Was versteht man unter geistigem Eigentum?

Das Recht des geistigen Eigentums kann in zwei Hauptgebiete aufgeteilt werden:
Den gewerblichen Rechtsschutz: Dieser Bereich umfasst im Wesentlichen Erfindungen, Designs, Marken und Herkunftsangaben.
Das Urheberrecht, das auf künstlerische, literarische, musikalische, fotografische und audiovisuelle Werke anwendbar ist.

Überblick zu den Arten der Schutzrechte

– Patente,
– Gebrauchsmuster,
– Geschmacksmuster,
– Marken,
– Halbleiterschuz,
– Sortenschutz,
– Urheberrecht.

Patente und Gebrauchsmuster

Durch beide Schutzrechte können technische Erfindungen geschützt werden. Die Erfindungen müssen neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Ferner müssen sie gewerblich anwendbar sein. Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Schutzrechten besteht unter anderem in der Dauer, für die Schutz beansprucht werden kann.

Design

Durch ein Design werden keine technischen Erfindungen, sondern die ästhetische Gestaltung eines bestimmten Gegenstandes (Muster oder Modell) geschützt. Ein Design kann zum Beispiel die äußere Gestaltung eines Gegenstandes des täglichen Lebensbedarfs, aber auch die äußere Form einer Maschine oder Werkzeugs betreffen.

Marken

Eine Marke dient der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen. Sie können zwei- oder dreidimensionale Gestaltungen darstellen und unter anderem aus Worten, Bildern, Farben und/oder Hörzeichen bestehen.
Für den Markenschutz muss ein Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München vorgelegt werden. Anmelder können natürliche oder juristische Personen mit der Fähigkeit, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, sein. Ein Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich.
Logos, die im geschäftlichen Verkehr benutzt werden, sind schutzwürdig.
Internetdomains können, wenn sie kennzeichnend auf Personen oder Unternehmen hinweisen, ebenfalls Schutz genießen.
Der Domainname muss dafür aber Verkehrsgeltung erlangt haben (= besonders bekannt sein) und einen Herkunftsnachweis auf W/DL eines bestimmten Herstellers/Anbieters geben. Weiterhin muss er, um Schutzkraft zu erlangen, im Geschäftsverkehr genutzt werden.
Markenanmeldungen wie beispielsweise „schokolade.de“ oder „www.schokokekse.de“ sind daher für die Waren Schokolade und Kekse ebenso von der Eintragung ausgeschlossen wie die Worte „Schokolade“ und „Schokokekse“ selbst.

Halbleiterschutz

Der Halbleiterschutz gewährt Schutz für die geometrische Struktur oder Topographie eines Halbleitererzeugnisses – den Mikrochip.

Sortenschutz

Dieser Schutz wird für Pflanzensorten gewährt, die neu, unterscheidbar, homogen und beständig sind.

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein Kulturrecht und regelt den Schutz von Werken, wie Literatur, Werke wissenschaftlicher Art und Kunstwerke. Hiervon sind zum Beispiel Bücher, Musikwerke, Bilder, Zeichnungen, Filme, Bauwerke und Darstellungen technischer Art, wie Computerprogramme betroffen. Datenbanken und Multimediaprodukte werden gleichfalls durch das Urheberrecht geschützt. Dem Urheber stehen insbesondere das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Verwertungsrechte an seinem Werk zu. Im Gegensatz zu den bereits genannten Schutzrechten ist es in Deutschland für den Urheberrechtsschutz nicht erforderlich, das Werk bei einem öffentlichen Amt anzumelden, sondern der Schutz findet seinen Ursprung im Schöpfungsakt, durch den das Werk entsteht.

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