Selbstständig im Ruhestand – auf was Rentner achten sollten

Menschen, die es endlich geschafft haben, in ihr Leben als Rentner einzutreten, stecken voller neuer Ideen und Pläne für den neuen Lebensabschnitt. Eigentlich ist das Arbeitsleben vorbei, aber viele Menschen möchten dies überhaupt nicht und planen, sich in ihrem Ruhestand selbstständig zu machen. Dies ist ein toller Weg, um ein wenig dazuzuverdienen, die eigenen Kompetenzen weiterhin zu nutzen aber den Arbeitsumfang selbst bestimmen zu können.

Der Ruhestand bietet einige Möglichkeiten

Der Ruhestand bietet die perfekte Gelegenheit, um endlich die Ideen umzusetzen, die bereits schon länger im Kopf umhergeschwirrt sind. Durch die regelmäßigen Rentenzahlungen gibt es eine gewisse Sicherheit und genug Freizeit, um konzentriert und frei an der Selbstständigkeit zu arbeiten. Kleinere Renten können durch einen Nebenverdienst aufgebessert werden, um nach wie vor einen guten Lebensstandard zu halten.

Gibt es Abzüge wegen dem Nebenverdienst?

Es kann durchaus passieren, dass die Rente wegen der zusätzlichen Einnahmen gekürzt wird. Wenn das Rentenalter erreicht wurde und daher Altersrente bezieht, muss hier nur wenig beachten. In diesem Fall existieren nämlich keine Grenzen bezüglich des zusätzlichen Verdienstes. Bei der Erwerbsminderungsrente, der Altersteilzeit, also der Teilrente oder der Hinterbliebenenrente sieht das allerdings anders aus. Hier gibt es durchaus Kürzungen bei der Rente

Grenzen des Nebenverdienst

Wenn ein Rentner seine Rente vorzeitig angetreten hat, dann gilt eine Grenze für den Nebenverdienst von 6.300 Euro jährlich. Bis zu diesem Betrag bleibt die normale Rentenzahlung unangetastet. Wenn der Betrag, der aus selbständiger Arbeit oder durch ein Angestelltenverhältnis erwirtschaftet wird, über diesem Betrag liegt, dann wird nur noch eine Teilrente gezahlt. Ist das Einkommen sehr hoch, kann auch die gesamte Summe der Rente gestrichen werden.

Wie hoch sind die Kürzungen der Rente?

Bei Menschen, die in Frührente sind, wird der gesamte Betrag, der über der Grenze von 6.300 Euro liegt, mit 40 Prozent pauschal auf die Rentenzahlung angerechnet. Die Grenzen für den zusätzlichen Verdienst gelten ebenfalls bei der Erwerbsminderungsrente.

Welche Steuern kommen auf die Rentner zu?

Erzielt ein Rentner ein Einkommen, dann ist dieses steuerpflichtig, sowie das Einkommen von regulären Angestellten oder Selbstständigen. Es ist also in jedem Fall nötig, wenn einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen wird, eine Steuererklärung abzugeben und dementsprechend Einkommenssteuer an das Finanzamt abzuführen.

Die richtige Krankenversicherung für Rentner

Rentner, die sich in ihrem Ruhestand Selbständig machen, muss unter gewissen Voraussetzungen zusätzliche Beträge für die Krankenversicherung abführen. Hierbei kommt es auf die Höhe des Verdienstes und die Art der Krankenkasse an.

Ist der Selbstständige in einer privaten Krankenversicherung, dann ändert sich für ihn durch seine neue Tätigkeit nichts. Die Beträge für die gesetzliche Krankenversicherung können von der neuen Selbständigkeit allerdings betroffen sein. Wie bei einem normalen Angestelltenverhältnis wird der Beitrag für die Versicherung dann berechnet und entsprechend eingezogen. Wie alle anderen Selbstständigen auch, müssen die gesamten Beträge für die Versicherung aus den Einnahmen der Tätigkeit gezahlt werden.

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