Muss eine Rechnung signiert werden?

Immer wieder taucht die Frage auf, ob eine Rechnung signiert werden muss oder nicht. Grundsätzlich kann man dazu sagen, dass eine Rechnungssignatur nicht verpflichtend ist, Rechnungen also nicht signiert werden müssen. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen wie zum Beispiel Rechnungsstellung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte.

Auf Signatur verzichten kann Sinn machen

Besonders bei Papierrechnungen sollten Sie gut überlegen, ob Sie Ihre Unterschrift darunter setzen. Erfinderische Kunden fügen unter Umständen den Zusatz „dankend erhalten“ auf der Rechnung ein, und dann ist es an Ihnen als Rechnungssteller, zu beweisen, dass dem nicht so ist. Da es keine Signaturpflicht gibt, müssen Sie dem Wunsch eines Kunden nach Ihrer Unterschrift auf der Rechnung also nicht nachkommen.

Elektronisch versendete Rechnungen

Versenden Sie Ihre Rechnungen elektronisch, war hierfür bis 2011 die digitale Signatur notwendig. Hintergrund hierfür war, dass laut Gesetz diese Signatur für die Rechnungskontrolle erforderlich sei. Dies ist heute aber nicht mehr Pflicht, da anhand Eingangsbestätigung oder Lieferschein schon nachgewiesen werden kann, ob das, was der Kunde erhalten hat, auch dem entspricht, was ihm in Rechnung gestellt wurde.

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