Nebenkostenpauschale: Das sollten Mieter und Vermieter beachten

Die Nebenkostenpauschale ist ein fester Betrag, der zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wird und im Mietvertrag festgeschrieben wird. Sie beinhaltet, mit einer Ausnahme, alle Nebenkosten und wird monatlich vom Mieter gezahlt. Wichtig ist dabei für beide Parteien jedoch zu wissen, dass sie nicht mit der Bruttokaltmiete zu verwechseln ist. Die einzige Ausnahme der Nebenkostenpauschale, die Sie kennen sollten, stellen die Heizkosten dar. Aufgrund der Tatsache, dass Sie, als Mieter, diese in Anbetracht der echten Heizkosten bezahlen müssen, ist es deshalb zumeist nicht möglich sie einzurechnen. Aber die Heizkosten können in zwei Ausnahmefällen eingerechnet werden. Dies geht, wenn der Vermieter selbst auch im Haus wohnt oder das vermietete Haus eine Einliegerwohnung besitzt.
Der größte Unterschied zur Nebenkostenvorauszahlung ist, dass für den Vermieter die Nebenkostenabrechnung wegfallen und der Mieter keine Nachforderungen bekommt. Dies erspart für beide Seiten viel Aufwand. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die zwei Möglichkeiten zu kombinieren. Dies ist möglich, indem Sie für fest planbare Kosten eine Pauschale aushandeln und für die Kosten, bei denen der Verbrauch eine Rolle spielt und deshalb nicht planbar sind, eine Nebenkostenvorauszahlung. Solch eine Regelung motiviert zudem den Mieter, sich klimafreundlicher zu verhalten und zum Beispiel beim Stromverbrauch nachhaltig zu wirtschaften.

Bei der Festlegung des Betrags, den der Mieter zahlen muss, darf der Vermieter nicht einfach einen beliebigen Betrag nennen, denn dies kann sehr schnell zur Ordnungswidrigkeit werden. Deshalb gilt hier der Angemessenheitsgrundsatz und die Pauschale muss im Rahmen anderer Wohnungen bleiben. Eine Möglichkeit den Durchschnitt der Betriebskosten herauszufinden stellt für Sie der Betriebskostenspiegel dar. Dieser rechnet die Vergleichswerte der Betriebs- und Nebenkosten in Ihrer Region aus und ermittelt somit einen Wert, an dem man Sie sich, als Mieter und auch als Vermieter, orientieren können. Die Nebenkostenpauschale darf den Wert anderer Wohnungen nicht um mehr als 20 % überschreiten.

Für die Veränderung der Höhe der Nebenkostenpauschale ist in beide Richtungen unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Vermieter kann sie aber nicht einfach erhöhen, sondern muss seinen Mieter darüber in Kenntnis setzten und ihm die Gründe für die Erhöhung der Pauschale erklären. Dafür muss vorausgesetzt sein, dass sie schon im Mietvertrag steht. Der Vermieter kann die Nebenkostenpauschale aber auch kürzen. Der Unterschied zu einer Erhöhung liegt darin, dass der Vermieter dies ohne Grund tun kann und seinem Mieter nur mitteilen, nicht aber erklären muss.

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