Mahnung schreiben leicht gemacht
Mahnung schreiben – Ein wichtiges Thema für Unternehmer
Viele Unternehmer schrecken davor zurück dem Auftraggeber bei Zahlungsverzug eine Mahnung zu schreiben. Angst den Kunden abzuschrecken und eventuelle Folgeaufträge zu verlieren spielt dabei oft eine Rolle. Dabei sind Mahnungen ein wichtiges Hilfsmittel zur richtigen Unternehmensführung.
Die Mahnung als Kundenschreck – Nur ein Mythos?
Ein verspäteter Zahlungseingang kann zahlreiche Gründe haben. In den wenigsten Fällen handelt der Kunde absichtlich. Eine Mahnung wird daher von den wenigsten Kunden als derart negativ wahrgenommen, dass sie keine weiteren Leistungen des Unternehmers in Anspruch nehmen werden. Vielmehr zeugt ein gut organisiertes Mahnwesen auch von der guten Organisation eines Unternehmens.
Keine Mahnung? – Keine Lösung!
Scheuen Sie sich davor, Mahnungen zu verschicken, so bedeutet das für Ihr Unternehmen Zusatzkosten. Erhöhter Verwaltungsaufwand durch Zahlungsrückstände sollte daher auf jeden Fall an den Kunden weitergegeben werden. Zu diesen Kosten gehört nicht nur das Porto für den Versand einer Mahnung. Auch wenn ein Inkassounternehmen beauftragt wird, können Sie diese Kosten geltend machen.
Wann sollte eine Mahnung verschickt werden?
Grundvoraussetzung ist, dass die von Ihnen erbrachte Leistung einwandfrei war und es keine Beanstandung Ihres Kunden gab. Das Zahlungsziel geben Sie für gewöhnlich auf der Rechnung an. Der Kunde ist dann automatisch in Verzug, wenn das Zahlungsziel verstreicht, das heißt, bereits bevor eine Mahnung überhaupt gesendet wurde. Verzugszinsen können ab dem Tag der Frist berechnet werden.
Scheuen Sie sich dennoch davor, sofort zu mahnen, können Sie nach Ablauf der Frist zunächst eine Zahlungserinnerung verschicken. Dort sollte eine erneut angesetzte Frist von wenigen Tagen angegeben sein. Nach Verstreichen der Erinnerungsfrist ist die Mahnung jedoch die beste Möglichkeit für Sie Ihre Zahlung zu erhalten und zusätzliche Verwaltungskosten zu decken.