Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung macht für Freiberufler manchmal Sinn
Als selbstständig Tätiger oder Freiberufler ist der Gedanke an eine spätere Rente oft mit Sorgen verbunden. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass Sie in die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige einzahlen. Abhängig von der Berufsgruppe, der Sie angehören, gibt es dazu weitere Optionen wie die Künstlersozialkasse oder die Versorgungswerke.
Einfach für die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige anmelden
Als Selbstständiger können Sie eine Anmeldung für die Deutsche Rentenversicherung ausfüllen und abgeben, wobei die Tarifwahl auf eine Summe zwischen dem Mindestbetrag und dem Höchstbetrag fällt. Damit können Sie in die gesetzliche Rentenversicherung so viel einzahlen wie Sie möchten, entweder als monatlicher Beitrag oder Abbuchung von Ihrem Konto. Dabei gewährt die Deutsche Rentenversicherung sogar, dass Sie gar nicht durchgehend ein Jahr zahlen müssen. Auch rückwirkende Zahlungen sind immer bis zum 31.03. des Folgejahres möglich.
Die Deutsche Rentenversicherung kennt Berufsgruppen mit Versicherungspflicht
Grundsätzlich müssen Sie sich als Selbstständiger nicht für die Deutsche Rentenversicherung entscheiden. Doch für bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer und Erzieher, Physiotherapeuten und Hebammen, aber auch Entbindungspfleger sowie selbstständig in Pflegeberufen Tätige gilt eine Versicherungspflicht. Auch für bestimmte Gruppen im Handwerk sowie Küstenfischer und Küstenschiffer bzw. Seelotsen gilt diese Bestimmung. Sollten Sie als Selbstständiger dauerhaft und ausschließlich für einen einzigen Kunden arbeiten, unterliegen Sie ebenso der Pflicht für die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige. Publizisten und Künstler müssen als Mitglied der Künstlersozialkasse registriert sein. Diese ist quasi Vermittler zwischen ihren Mitgliedern und der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.
Sonderfall Rentenversicherung für Kammerberufe
Sind Sie als Freiberufler in eine Berufskammer eingebunden, verfügen Sie damit meist auch über eine berufsständische Versorgung für das Alter. Diese ist durch sogenannte Versorgungswerke organisiert, die im wesentlichen aus öffentlichen Einrichtungen bestehen, die auch die Altersvorsorge für gewisse Berufsgruppen übernehmen. Berufe wie Rechtsanwälte und Notare, aber auch Ärzte und Apotheker gehören hier ebenso dazu wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Ingenieure mit Beratungstätigkeit.