Ein Leitfaden für Selbständige – so sparen Sie Steuern

Jeder Gewerbetreibende und Freiberufler wird mit dem Thema Steuern konfrontiert. Gerade der Aufwand für die Buchführung und die hohen steuerlichen Abgaben stellen häufig ein Problem für Selbstständige dar. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmer sich ein Bild darüber machen, welche Steuern sie bezahlen und wo sie diese am besten einsparen. Der folgende Leitfaden gibt einen Überblick über sinnvolle Sparvarianten.

Umsatzsteuer und Gewerbesteuer – das regelt das Einkommensteuergesetz

Die wichtigste Grundlage für steuerliche Abgaben bildet das Einkommensteuergesetz. Hier werden die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit definiert. Trotz fester Regelungen ist es möglich, dass Sie Steuern sparen.
Für Arbeitnehmer beispielsweise gilt, dass ein Teil ihres Gehalts vom Arbeitgeber einbehalten wird, welcher als Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt wird. Während Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlen, sind Selbstständige umsatzsteuerpflichtig. Damit ist ein Unternehmer zum Beispiel zu einem Vorsteuerabzug berechtigt. Das bedeutet: zahlen Sie Umsatzsteuer für eine von Ihnen in Anspruch genommene Leistung, kann diese wieder abgezogen werden, wenn sie selbst eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringen.

Auch bei der Gewerbesteuer können Selbstständige sparen. Freiberufler sind grundsätzlich von der regionalen Steuer befreit. Eine Möglichkeit für Gewerbetreibende ist, dass Gegenstände lediglich geliehen werden, welche für das eigene Unternehmen benötigt werden. Die Kosten für ein Leasing können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sodass auch hier Steuern eingespart werden.
Eine weitere Option, um noch mehr Steuern zu sparen: Das private Auto kann als Geschäftswagen genutzt werden. Damit kann der PKW von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Nutzung für geschäftliche Zwecke mindestens 10% beträgt, damit das private Fahrzeug als Geschäftswagen anerkannt wird.

Geschenke, Geschäftsessen, Arbeitszimmer & Co.

Für alle Unternehmer gilt in der Regel: Quittungen sollten aufgehoben werden. Ein Geschäftsessen kann unter Umständen steuerlich abgesetzt werden, genauso wie Fahrt- und Übernachtungskosten, Fortbildungskosten und Ausgaben für Geschenke für Geschäftspartner oder Angestellte. Selbständige sollten außerdem das Recht auf steuerliche Absetzung für das Arbeitszimmer wahrnehmen. So kann der betriebliche Büroraum oder ein separater Arbeitsraum, wenn die Geschäfte hauptsächlich dort stattfinden, steuerlich berücksichtigt werden.
Auch bei Kleinigkeiten, welche manchmal übersehen oder vergessen werden, sparen Unternehmer Steuern. Die Kosten für den eigenen Internetauftritt können beispielsweise berücksichtigt werden. Domain, Updates und allgemeinen Arbeiten an der Homepage – auch das zählt als Betriebsausgabe. Bei einer detaillierten Berücksichtigung aller Punkte können also eine Menge Steuern eingespart werden. Im Zweifelsfall lohnt sich jedoch immer eine professionelle Beratung bei einem Steuerberater.

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