Quittungen schreiben mit der richtigen Vorlage

Die Quittung gehört, wie auch die Rechnung, zu den gängigen Schriftstücken von Unternehmen. Beide Modelle unterscheiden sich jedoch voneinander, nicht zuletzt durch den Zeitaufwand bei der Erstellung. Quittungen sind weniger umfangreich, allerdings müssen Sie beim Ausfüllen auf Richtigkeit achten. Doch, seien Sie sicher, dass Ihnen hochwertige Vorlagen einen Teil der Arbeit abnehmen. Mit Leichtigkeit können Sie anhand des Vordrucks die richtigen Daten einschreiben. Die Richtigkeit der Angaben ist ein unbedingtes Muss, denn Quittungen erfüllen verschiedene Zwecke, im privaten und geschäftlichen Bereich.

Die Quittung und ihre Funktionen

Vor allem handelt es sich bei dem Dokument um eine Empfangsbestätigung, die Sie in verschiedenen Situationen als Beweismittel nutzen können und sollten. Mit einer ordentlich ausgefüllten Zahlungsbestätigung können Sie schriftlich nachweisen, dass Sie eine Ware oder Dienstleistung bezahlt und Ihre Pflicht erfüllt haben. Als Kunde haben Sie laut Gesetz das Recht auf den Zahlungsbeleg, nachzulesen im § 368 BGB. Folglich sind Unternehmern zur Ausstellung von Quittungen verpflichtet, wenn ein Kunde danach verlangt. Außerdem ist akkurate Buchführung von großer Bedeutung, wenn Sie Ärger mit dem Finanzamt vermeiden wollen. Quittungen sind Urkunden mit Beweiskraft – legen Sie die Schriftstücke dem Finanzamt vor, wenn es Unklarheiten gibt. Dies ist besonders für Unternehmer wichtig, denn im Falle fehlender Beweiskraft laufen Sie Gefahr, den Vorsteuerabzug zu verlieren. Wenn Sie selbst Quittungen schreiben, müssen Sie vorgeschriebene Kriterien beachten, damit der Beleg Gültigkeit erlangt.

Pflichtangaben

Im Fachgeschäft können Sie Quittungsblöcke erwerben oder am PC digitale Varianten verwenden. Es spielt keine Rolle, für welche Option Sie sich entscheiden. Wichtig ist, dass Ihre Zahlungsbelege bestimmte Kriterien erfüllt, um sie notfalls rechtlich geltend zu machen. Auf der Urkunde muss der Begriff „Quittung“ ersichtlich sein und eine fortlaufende Nummer besitzen. Außerdem muss auf der Empfangsbestätigung der Nettopreis ausgewiesen sein, ebenso der Bruttopreis in Ziffern und als ausgeschriebene Worte. Weiterhin muss der Steuerbetrag und Steuersatz (7 % oder 19 %) aufgedruckt sein oder der Hinweis auf Steuerbefreiung, ähnlich wie auf einer Rechnung. Zu den weiteren Pflichtangaben zählen Name, Anschrift und Unterschrift des Ausstellers sowie Name des Empfängers. Des Weiteren muss die Bezeichnung und die Menge der erworbenen Produkte oder Dienstleistungen aufgeschrieben werden. Damit der Vorgang nachvollziehbar ist, müssen Sie zudem den Ort und das Datum der Ausstellung auf der Empfangsbestätigung vermerken.

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