Die Umsatzsteuervoranmeldung im Überblick

Wer ist dazu verpflichtet?

Unternehmer, die ein Gewerbe ausüben oder einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, sind überwiegend verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) abzugeben. Ausgenommen sind solche, die eine Gründung nach Kleinunternehmerregelung vornehmen. Von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreit sind auch Ärzte, Heilpraktiker, Versicherungsmakler und Physiotherapeuten.

Warum gibt es die Umsatzsteuer?

Der Sinn der Umsatzsteuer liegt darin, dass Unternehmen Steuern von Kunden verlangen, die diese dann an den Staat zahlen und damit zu seiner Finanzierung beitragen. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer, wie auch jene aus der Mehrwertsteuer, werden zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt und sollen dem Wohle aller zugute kommen. Wenn ein Unternehmer selber Kunde ist und Waren einkauft, zahlt er selbst Umsatzsteuer. Diese kann er allerdings als Vorsteuer von den eigenen Umsatzsteuerverpflichtungen abziehen. Damit wird ermöglicht, dass der Unternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist, nur private Kunden, die selbst keine Umsatzsteuer ausweisen können, kommen dafür auf. Es ist aber nicht so, dass Selbstständige keine Steuern zahlen. Sie sind dazu verpflichtet eine Einkommensteuer zu zahlen, gegebenenfalls auch eine Gewerbesteuer und bei größeren Unternehmen sind weitere Steuern fällig.

Fristen

In der Praxis sieht es so aus, dass die USt-VA umso häufiger abgegeben werden muss, je mehr Einnahmen erzielt werden. Am Anfang muss ein Existenzgründer sie allerdings noch monatlich einreichen, frühestens nach 2 Jahren sind Anpassungen möglich. Ansonsten gilt:
Monatliche Einreichungspflicht, wenn mehr als 7500 Euro Umsatzsteuer im Vorjahr erreicht wurden
– Quartalsweise Einreichungspflicht, wenn zwischen 1000 und 7500 Euro Umsatzsteuer im Vorjahr erreicht wurden
– Jährliche Einreichungspflicht, wenn weniger als 1000 Euro Umsatzsteuer im Vorjahr erreicht wurden

Einreichungsverfahren

Wenn Sie keinen Steuerfachmann im Unternehmen haben und sich als Gründer selber um die USt-VA kümmern wollen, ist es am einfachsten, diese im Internet auf der Webseite www.Elster.de vorzunehmen. Dort können Sie ganz unkompliziert ein Benutzerkonto erstellen und über den Reiter Formulare und Leistungen dann einfach das entsprechende Formular auswählen und gleich ausfüllen. Sie könne sich die Steuererklärungssoftware ELSTER auch auf Ihren Computer runterladen. Es ist wichtig, dass Sie die Abgabefristen einhalten. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss, vom Berichtzeitraum ausgehend, spätestens bis zum 10 Tag des Folgemonats erfolgen. Erfolgt sie zu spät, kann es teuer werden. Bis zu 10 % kann das Finanzamt auf die Umsatzsteuer aufschlagen, die Sie dann aus eigener Tasche zahlen müssten.

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