Nebengewerbe anmelden: So geht’s
Der Sprung in die Selbstständigkeit ist für viele Gründer nicht einfach. Vom festen Job mit geregeltem Einkommen ist der Übergang zu ungewissen monatlichen Einkünften eine Herausforderung. Mit der Gründungsidee ein Nebengewerbe anzumelden und zunächst parallel zur hauptberuflichen Anstellung die Luft der Selbstständigkeit zu Atmen, kann viele Schwierigkeiten vermeiden.
Sobald Sie mit Ihrer Geschäftsidee Geld verdienen möchten, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Dieser Schritt ist prinzipiell sehr einfach, da lediglich der Antrag auf Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt ausgefüllt und abgegeben werden muss. Je nach Art der ausgeübten Tätigkeit können allerdings weitere Auflagen oder Erlaubnisse notwendig sein (zum Beispiel eine Konzession, die Eintragung in die Handwerksrolle oder eine Baugenehmigung).
Der Vorteil bei einer Gründung im Nebenerwerb ist, dass weiterhin durch die hauptberufliche Arbeit Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Wichtig ist nur, dass die selbstständige Tätigkeit zeitlich und finanziell der hauptberuflichen Anstellung untergeordnet ist. Bis zu 20 Stunden pro Woche dürfen für die Nebentätigkeit aufgebracht werden, wenn darüber hinaus gearbeitet wird, können zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge anfallen. Bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit liegt diese Grenze bereits bei 15 Wochenstunden.
Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis sind, empfiehlt es sich, vor Anmeldung des Gewerbes, den Arbeitsvertrag zu prüfen. Viele Arbeitgeber möchten darüber informiert oder sogar um Erlaubnis gefragt werden, wenn ihre Angestellten einer weiteren Tätigkeit nachgehen wollen.
Ein wichtiger Aspekt bei der Gewerbeanmeldung ist die Kleinunternehmerregelung. Je nach jährlichem Verdienst kann man wählen, ob man auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichten möchte. Bei Unternehmen mit anfangs hohen Investitionskosten wäre das nicht empfehlenswert, da die Vorsteuer erst später vom Finanzamt zurückerstattet wird und somit liquide Mittel gebunden hält.