Kurzarbeit: Das sind die Auswirkungen auf das Gehalt

Seit Beginn der Coronakrise ist der Begriff Kurzarbeit in aller Munde. Welche Auswirkungen hat sie auf das Gehalt und in welchem Fall kann Kurzarbeitergeld an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Wie es zur Kurzarbeit kommt

Wenn ein Unternehmen temporär in finanzielle Schieflage gerät, da es zum Beispiel mit einer schlechten Auftragslage zu kämpfen hat, oder auf Grund der Coronakrise vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten verkürzen muss, kann es sich von staatlicher Seite unterstützen lassen. Das Ziel ist es keine Mitarbeiter entlassen zu müssen. Davon profitieren am Ende alle: der Staat, weil er die nicht entlassenen Mitarbeiter nicht mit Arbeitslosengeld unterstützen muss. Die Firma, weil sie gut eingearbeitete Mitarbeiter langfristig behält. Sie selbst, weil Sie sich keinen neuen Arbeitsplatz suchen müssen. Mit Einbußen hinsichtlich Ihres Gehaltes, müssen Sie sich für die Dauer der Unternehmenskrise jedoch arrangieren. Meldet Ihr Unternehmen Kurzarbeit an, wird zunächst Ihre tägliche Arbeitszeit verkürzt werden: es gibt momentan nämlich weniger zu tun. Sie bekommen dann nicht mehr Ihr normales Gehalt, sondern Kurzarbeitergeld. Und das ist eine Entgeltersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit mitgetragen wird. Für den Staat ist es letztendlich günstiger Ihnen diese Ersatzleistung zukommen zu lassen, und Ihren Arbeitsplatz dadurch zu sichern, als Ihnen für eine unbestimmte Dauer Arbeitslosengeld zu zahlen.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld und wie wird es berechnet?

Zunächst einmal ist relevant, in welchem Umfang Sie noch für Ihre Firma arbeiten. Es gibt verschiedene Modelle und Ihre Arbeitszeit kann beispielsweise noch 70% oder auch nur noch 50% Ihrer üblichen Arbeitszeit betragen. Ihre Firma bezahlt Ihr Gehalt dann genau angepasst: also zum Beispiel 70% oder 50% Ihres üblichen Gehaltes. Obenauf erhalten Sie Kurzarbeiterentgeld. Das deckt allerdings nicht Ihren kompletten Gehaltsverlust ab. Haben Sie Kinder, erhalten Sie zusätzlich zum Arbeitgeberanteil 67% des Fehlbetrages. Ohne Kinder erhalten Sie 60% Ihres Vierdienstausfalles. Auf Grund der speziellen Situation im Rahmen der Coronakrise gibt es zudem derzeit eine Erhöhung der Entgeltersatzleistung unter bestimmten Voraussetzungen. Ab dem vierten Monat in Kurzarbeit erhalten Sie nun 70 bzw. 77%, ab dem siebten Monat 80 bzw. 87% des Lohnausfalles. Vor Behördenchaos müssen Sie übrigens keine Angst haben. Sie müssen sich nicht selbst mit der Bundesagentur für Arbeit auseinandersetzen, denn das ist in diesem Falle Sache des Arbeitgebers. Sie erhalten Ihre Entgeltersatzleistung automatisch in der richtigen Höhe. Über einen Kurzarbeitsrechner können Sie sich ausrechnen lassen, wie hoch Ihr individuelles Kurzarbeitergehalt am Ende sein wird. An Hand Ihres letzten Bruttogehaltes, Ihrer Steuerklasse und der prozentual verbleibenden Arbeitszeit, erhalten Sie zum Beispiel unter https://www.nettolohn.de/rechner/kurzarbeitergeld.html ein aussagekräftiges Ergebnis. Für Personen mit relativ hohem Gehalt gibt es eine Gehaltsgrenze. Wer trotz dieser Gehaltskürzungen über 6900 EUR brutto im Monat vom Arbeitgeber erhält, bekommt keine aufstockende Entgeltersatzleistung.

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