Fristverlängerung beantragen: So erhalten Sie Aufschub für die Steuererklärung

Vielleicht haben Sie gerade erst die letzte Steuererklärung eingereicht und stellen fest, dass die Frist für die Abgabe der aktuellen Steuererklärung bereits naht. Möglicherweise sind Sie wegen der gesetzlichen Änderung der Fristen verwirrt, welcher Abgabetermin nun der Letzte ist. In den folgenden Punkten wird erklärt, welche Fristen gelten und welche Folgen eine verspätete Abgabe der Steuererklärung haben kann.

Welche Fristen müssen im Jahr 2020 eingehalten werden?

Seit dem Jahr 2018 gibt es eine neue Regelung für die Abgabefrist, durch die eine Abgabe beschleunigt werden soll. Für das Steuerjahr 2018 muss sie bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden. Die Frist für das Steuerjahr 2019 geht bis zum 31. Mai 2020. Dies gilt für alle Steuerzahler, die ihre Lohnsteuererklärung selbst anfertigen. Falls Sie diese von einem Steuerberater (oder einem Lohnsteuerhilfeverein) anfertigen lassen, tritt eine andere Regelung in Kraft, da für den Steuerberater andere Fristen gelten. Für diesen ist der 28., beziehungsweise der 29. Februar Stichtag. Sollte dieser allerdings auf einen Samstag oder Sonntag fallen, verschiebt sich die Frist auf den Montag. Da dies im Jahr 2020 zutrifft, muss der Steuerberater die Steuererklärung bis zum 02. März 2020 einreichen.

Welche Folgen hat eine verspätete Abgabe der Steuererklärung?

Als Sanktionen bei einer Nichteinhaltung der Fristen kann das Finanzamt Verspätungszuschläge oder Zwangsgeld verhängen oder eine Steuerschätzung vornehmen.
Bei einer verspäteten Abgabe fallen erst einmal Verspätungszuschläge an. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer je angefangenen Monat, in dem die Lohnsteuererklärung nicht eingereicht wurde. Das Finanzamt nennt selbst eine neue Frist. Wenn Sie diese wiederholt nicht einhalten, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld bestimmen, das im ungünstigsten Fall eine Summe von bis zu 25.000 EUR erreicht.
Eine Steuerschätzung wird dann vorgenommen, wenn die Lohnsteuererklärung mangelhaft abgegeben wurde. Die Steuerschätzung fällt dabei vermutlich eher ungünstig für Sie aus, weshalb Sie auf eine Einhaltung der Frist achten sollten. Falls Sie es doch nicht schaffen, haben Sie die Möglichkeit der Beantragung einer Fristverlängerung.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Es kann vorkommen, dass Sie trotz bester Absichten den Abgabetermin nicht einhalten können. Wenn Sie dies rechtzeitig dem Finanzamt melden, kann die Frist verlängert werden. Dazu müssten allerdings triftige Gründe vorliegen, etwa ein Krankenhausaufenthalt oder andere schwerwiegende Umstände.
Der Antrag auf Fristverlängerung muss schriftlich gestellt werden und Ihrerseits einen neuen Termin als Abgabefrist enthalten.

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner