Die E-Bilanz: Fakten und Hinweise

Alle deutschen Unternehmen, die einer Pflicht der Doppelten Buchführung sowie Einnahmenüberschussrechnung unterliegen, müssen ihre Steuerdaten digital einzureichen. Es gibt eine Reihe von Regeln für die elektronische Bilanz, auf welche unten näher eingegangen wird.

Einblick in die E-Bilanz

Die E-Bilanz bedeutet in Deutschland eine elektronische Übermittlung von Jahresabschluss an die zuständige Behörde. Der Jahresabschluss besteht laut § 242 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV ist im § 5b EStG verankert und gilt seit dem Jahr 2014 für alle bilanzierenden Unternehmen.

Zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten sind ebenfalls Unternehmen, die eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen, verpflichtet. Bei EÜR handelt es sich um eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Kleinunternehmer und Selbständige. Aufgrund einer schwierigen Lage können Unternehmen die sog. Härtefallregelung in Anspruch nehmen. Die Härtefallregelung befreit sie vorübergehend von der E-Bilanz.

Was ist die Taxonomie?

Die Taxonomie im Steuerrecht stützt sich auf einem einheitlichen Verfahren, dessen Ziel es ist, alle relevanten Elemente auf Basis von bestimmten Merkmalen einzuordnen. Vereinfacht gesagt werden die bilanzierenden Unternehmen aufgefordert, den Jahresabschluss nach einem amtlich vorgegebenen Datenschema elektronisch zu übermitteln. Alle geltenden Taxonomien werden vom Bundesfinanzministerium festgelegt und unter www.esteuer.de veröffentlicht.

Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet zwischen verschiedenen Taxonomien, die im Rahmen der E-Bilanz vorgeschrieben sind. Besonders erwähnenswert ist die Kerntaxonomie, die in Einzelunternehmen, Körperschaften und Personengesellschaften ihre Verwendung findet. Dazu kommen sechs Ergänzungstaxonomien, die auf bestimmte Branchen, darunter Krankenhäuser und Verkehrsunternehmen, zugeschnitten sind. Die Sondertaxonomien gelten hingegen für Unternehmen im Finanzsektor.

Dateiformat für E-Bilanz

Die elektronische Übermittlung von Jahresabschluss muss im XBRL-Format erfolgen. Es handelt sich hierbei um eXtensible Business Reporting Language, die eine auf XML basierende Sprache bezeichnet. Die eXtensible Business Reporting Language wurde speziell für das Finanzberichtswesen entwickelt und dient dazu, Finanz- und Geschäftsdaten an die zuständige Behörde über digitale Medien zu versenden.

Die Versendung von Bilanz wird durch ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) unterstützt, die unter www.elster.de verfügbar ist. Dieses ePortal fungiert als Online-Finanzamt, bei welchem man ein eigenes Benutzerkonto erstellen muss, um dessen Leistungen in Anspruch zu nehmen. ELSTER sorgt für eine sichere Datenübertragung, die auf dem ISO 27001-Zertifikat beruht. Die Bilanz wird beim Finanzamt und Bundesanzeiger eingereicht.

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