Bewirtungskosten steuerlich geltend machen

Geschäftsessen oder ein Drink mit einem wichtigen Kunden oder betriebsfremden Berufskollegen – wenn Sie die Rechnung zahlen, können Sie auch Teile davon steuerlich geltend machen. Dies nennt man dann Bewirtungskosten.

Bewirtungsbeleg

Grundsätzlich gilt, dass nur Kosten geltend gemacht werden können, die außerhalb Ihres Büros und auch nicht bei Ihnen zu Hause anfallen: sei es für ein Essen oder nur einen Kaffee oder Drink. Sie benötigen als Bewirtungsbeleg die Quittung über die angefallenen Kosten. Die meisten Rechnungen, die Sie in der Gastronomie erhalten, erfüllen die notwendigen Kriterien, da sie mit Namen und Anschrift des Restaurants oder Cafés versehen sind und alle Posten einzeln aufgeführt werden. Außerdem sind das Tagesdatum und die Umsatzsteuer aufgeführt. Sollte die Rechnung nicht so aussehen, muss der Wirt Ihnen eine solche handschriftlich ausstellen. Aus der Rechnung wird dann ein Beleg, wenn noch die Namen aller beteiligten Personen, also Ihr eigener und die der Eingeladenen, der Anlass der Bewirtung sowie Ihre Unterschrift hinzugefügt werden. Dies kann auf einem separaten Blatt geschehen, aber in manchen Gastronomiebetrieben kann die Rechnung auch gleich als Bewirtungsbeleg ausgedruckt werden, sodass Sie die Daten nur noch einfüllen müssen. Als Anlass der Bewirtung reicht „Geschäftsessen“ nicht aus, es sollte detaillierter umschrieben werden, wozu das Treffen inkl. Bewirtung stattfand.

150 EUR-Grenze

Wenn die Gesamtkosten die 150 EUR-Grenze überschreiten, werden weitere Angaben auf der Rechnung zwingend nötig: Ihr Name inkl. Anschrift muss vom Gastronom eingetragen werden und die Rechnung muss eine fortlaufende Rechnungsnummer sowie die Steueridentifikationsnummer des Wirts aufweisen.

Anerkennungshöhe durch das Finanzamt und weitere Tipps

Wenn dem Finanzamt die Bewirtung schlüssig erscheint, sind 70% der Bewirtungskosten steuerlich absetzbar. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie die ausgewiesene Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer zu 100% anrechnen lassen. Wichtig ist, dir Rechnung zu kopieren, da sie meist auf Thermopapier ausgedruckt ist und mit der Zeit verbleichen wird. Auch Begleitpersonen deiner Gäste wie deren Ehepartner oder Mitarbeiter können beköstigt werden.

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