Rückstellungen in der Bilanz richtig bilden, buchen und auflösen
Wer als Unternehmer buchführungspflichtig ist, muss für das Finanzamt eine Bilanz aufstellen im Sinne einer doppelten Buchführung. Hierzu zählen auch die exakte Bildung und das Auflösen von Rückstellungen.
Eine Rückstellung ist eine finanzielle Reserve für zu erwartende Kosten, Verluste oder andere Verbindlichkeiten. Diese können erst im folgenden Kalenderjahr fällig werden. Dafür machen Sie eine Rückstellung mit einem von Ihnen geschätzten oder kalkuliertem Wert. Sobald Sie für diesen Vorgang eine Rechnung haben und diese beglichen wurde, lösen Sie die Rückstellung in der Bilanz wieder auf. Das deutsche Steuersystem verlangt diesen Aufwand von den Unternehmen. Zum Ende eine Wirtschaftsjahres muss der Gesamtumsatz berechnet und dem Finanzamt Mitteilung darüber gemacht werden. Nach dem ermittelten Gewinn werden die Steuern errechnet und erhoben. Rückstellungen sind nichts anderes als zur Seite gelegtes Geld. Sie vermindern das Eigenkapital und verringern den Gewinn und sind so steuersparend. Es erfordert einen hohen buchungstechnischen Aufwand eine Rückstellung zu bilden und wieder aufzulösen, hat aber sicherlich seine Vorteile. Ein gewisser Teil der Steuerlast kann auf diese Art und Weise in das nächste Wirtschaftsjahr verschoben werden. Die laufende Liquidität eines Unternehmens wird erhöht.
Bilanzen werden in eine Aktivseite und eine Passivseite gegliedert. Auf der Aktivseite werden alle Geschäftsvorgänge, für die Geld ausgegeben wird, erfasst. Das sind Maschinen, Roh- und Hilfsstoffe zum Beispiel. Dagegen finden alle Vorgänge, woher Geld hereinkommt, ihren Niederschlag auf der Passivseite. Das ist zum Beispiel Eigenkapital, Kredite und eben auch Rückstellungen. Zwischen den beiden Seiten muss immer ein Gleichgewicht herrschen. Bestandskonten werden mit Soll- und Habenseiten geführt. Die Rückstellung befindet sich also auf der Passivseite der Bilanz.