Bin ich gewerbesteuerpflichtig?

Der Sprung in die Selbständigkeit ist für viele die Erfüllung eines lang gehegten Traumes. Die Gründung eines Unternehmens bringt einige Verpflichtungen mit sich. Am Anfang steht der Gang zum Gewerbeamt, wo die Anmeldung Ihrer Firma erfolgt. Manch ein Selbständiger stellt sich die Frage, ob er gewerbesteuerpflichtig ist, wie die Berechnung erfolgt und an wen diese zu bezahlen ist.

Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Existenzgründer finden nur schwer eine Antwort auf die Frage, ob sie Gewerbesteuer zu bezahlen haben. Einzelne Sonderfälle, Berechnungsgrundlagen und Freibeträge sind verwirrend und beantworten die Frage nicht wirklich. Teilweise hat bereits der Standort Ihrer Firma einen Einfluss auf die Berechnung. Grundsätzlich gilt, dass jedes Gewerbe, welches beim Gewerbeamt angemeldet wird, der Pflicht zur Zahlung dieser Abgabe unterliegt. Anmeldepflichtig sind alle Firmen, sofern es sich nicht um eine bestimmte freiberufliche Tätigkeit handelt oder die Arbeit im Land- oder Forst wirtschaftlichen Bereich erfolgt. Allerdings nur, wenn letztere nicht als Kapitalgesellschaft gegründet werden, diese sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Firmen, die Gewinne erzielen, haben grundsätzlich diese Steuer zu entrichten. Andere Unternehmensformen unterliegen der Gewerbesteuer-Pflicht, wenn die Erträge den jeweiligen Freibetrag übersteigen. Dieser ist unterschiedlich, je nachdem ob es sich um Personengesellschaften oder sonstige Betriebe handelt.

Keine Pflicht für Freiberufler?

Sind Sie in einem der freien Berufe selbständig, entfällt die Pflicht zur Zahlung der Gewerbesteuer. Dazu gehören Steuer- und Wirtschaftsberatungen, Heilberufe, Rechtsberater, technische, naturwissenschaftliche und Kultur-Berufe. Als Freiberufler zählen alle, bei denen der schöpferische Aspekt im Vordergrund ihrer Arbeit steht. Mit der Anmeldung beim Gewerbeamt, beginnt die Pflicht zur Gewerbesteuer. Möchten Sie sich davon befreien lassen, müssen Sie einen Nachweis beim Finanzamt erbringen, dass Ihre Arbeit einer der „freien Berufe“ ist.

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