Sollte der Chef das Fahrradfahren ins Büro belohnen?
Das Bundesministerium hat nachgefragt. 2/3 der Arbeitnehmer könnten sich vorstellen, regelmäßig mit dem Fahrrad ins Unternehmen zu fahren. Mit dem Fahrrad ins Büro zu radeln, bringt viele Vorteile. Der Verkehr in den Städten würde stark entlastet, es wird Geld gespart und Fahrradfahren ist bekanntlich gesund. Die Fahrradwege wurden immer stärker ausgebaut, sodass es in kleinen und größeren Gemeinden sowie Städten oftmals kein Problem darstellt, leicht auf dem Zweirad vorwärtszukommen.
Soll der Chef das Fahrradfahren finanziell belohnen?
Der Gedanke ist verlockend, doch hätte dieses Vorgehen einen Haken. Andere Mitarbeiter könnten sich benachteiligt fühlen. Nicht jeder kann den Weg tatsächlich aufgrund der Fahrstrecke ins Büro zulegen. Zudem ist es nicht allen Mitarbeitern aus körperlichen Gründen möglich, mit dem Fahrrad in den Betrieb zu fahren. Unterm Strich lässt sich der positive Gedanke, finanziell nicht umsetzen, ohne dass es zu einer Diskriminierung kommen würde.
Doch die Lösung liegt so nah
Die Commerzbank hat es vorgemacht. Für die Mitarbeiter der Großbank wurde an acht Standorten in Frankfurt 670 Firmenräder angeschafft. Die Mitarbeiter können zum nächsten Kundentermin mit dem Fahrrad fahren. Der Gedanke könnte weitere Früchte tragen, in dem die Unternehmen ihren Mitarbeitern Firmenfahrräder zur Verfügung stellen, welche sie privat nutzen könnten. Reparaturen und Wartungen wären inklusive.
Die Mitarbeiter halten sich fit, sparen Geld und können das Bike noch privat nutzen. Neben dem Fahrrad bestünde die Möglichkeit, dass der Chef E-Bikes anschafft. Der Arbeitnehmer braucht lediglich den geldwerten Vorteil zu versteuern, ähnlich wie bei einem Firmenwagen.
Da der Anschaffungspreis eines Fahrrades oder E-Bikes deutlich geringer ist, wäre die Summe gut zu verschmerzen. Der Arbeitnehmer müsste somit für die Privatnutzung lediglich 1,0 Prozent des Listenpreises versteuern. Kostet das E-Bike bspw. 2.500 Euro, so würden dem Arbeitnehmer 25 Euro auf das Einkommen angerechnet. Bei einem Fahrrad von 1.000 Euro wären es 10 Euro.
Nachteile liegen trotzdem auf der Hand
Ein Nachteil, welcher zur Diskussion auf jeden Fall steht, Fahrradfahren kann anstrengend sein. Die Mitarbeiter kommen durchaus, je nach Wetterlage verschwitzt ins Büro. Nicht jeder Arbeitgeber kann und würde eine Dusche zur Verfügung stellen. Falls der Arbeitgeber die Möglichkeit zum Duschen besitzt, sollte diese Zeit nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Das Umsetzen in die Praxis könnte somit Probleme bereiten.