Schlechte Online-Bewertungen – was tun?

Schlechte Bewertungen im Internet können den Ruf massiv schädigen. Bewertungen gehören heute zur Marketingstrategie der Betriebe. Die Kunden schauen bei unbekannten Unternehmen sich den Score der bisherigen Bewertungen häufig vor einem möglichen Kauf an. Die negativen Bewertungen werden zuerst gelesen, bevor die positiven Stimmen genauer betrachtet werden.

Umsatzeinbußen durch niederschmetternde Urteile

Auf Social Media wird, wie auf Bewertungsportalen für Ärzte, Hotels, Einzelhandel und Betriebe, ein persönliches Urteil hinterlassen. Nicht immer entsprechend diese den Tatsachen. Bekanntlich schläft die Konkurrenz nicht und jeder kann sein Urteil in einigen Sätzen und nach einem Sterne-System hinterlassen. Machtlos müssen die Betroffenen nicht zurückbleiben. Sie können sich rechtlich dagegen wehren. Grundsätzlich dürfen Kunden nach Artikel 5 des Grundgesetzes ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben. Doch nicht alle Bewertungen sind tatsächlich zulässig.

Unzulässige Bewertungen

Eine Bewertung, welche nicht der Wahrheit entspricht, muss gelöscht werden. Nicht erlaubt sind zudem Beleidigungen sowie herablassende Äußerungen. Überspitzte Kritik muss jedoch hingenommen werden. Zumeist sind die Bewertungsportale weniger dazu geneigt negative Bewertungen zu löschen, wenn es sich nicht um beleidigende Texte handelt. In berechtigten Fällen hilft es, einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Stellt sich die schlechte Online-Bewertung als solche dar, dann gibt es einen Löschungsanspruch. Dieser Anspruch kann durch eine außergerichtliche Abmahnung erfolgen. Verbleibt die Bewertung im Portal, dann kann der vermeintlich Rufgeschädigte rechtliche Schritte einleiten, sodass das Gericht sich der Angelegenheit annimmt.

Eine Gratwanderung

Leider ist es so, dass negative Online-Bewertungen durchaus hingenommen werden müssen, solange sie o.g. Tatbestand nicht entsprechen. Nicht jeder Kunde oder Patient ist zufrieden. Die ein oder andere negative Bewertung zeichnet ein Gesamtbild ab und ist durchaus realistisch. Solange sich die Waagschale hält, sollte selbst die Ruhe bewahrt werden. Nur im Einzelfall sollte ein rechtliches Vorgehen erfolgen, denn unterm Strich kostet diese Verfahrensweise viel Nerven und ordentlich Geld.

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