Was tun, wenn ich eine fehlerhafte Rechnung verschickt habe

Es kann passieren und passiert auch gelegentlich denjenigen, die immer alles sehr genau behandeln: Eine bereits erstellte Rechnung kann Fehler aufweisen. Diese Fehler können sich auf die zu zahlende Summe beziehen, sie können aber auch falsche andere Daten enthalten, wie eine zu einem späteren Zeitpunkt als inkorrekt identifizierte Rechnungsanschrift. Wenn Sie entdecken, dass Ihnen bei der Rechnungstellung ein Fehler unterlaufen ist, ist eine Korrektur unablässig, denn Sie können die Dinge natürlich nicht einfach laufen lassen. Sie haben in solchen Fällen sogar die Pflicht, den Sachverhalt zu korrigieren, damit, wie man so sagt, alles seine schöne Ordnung hat.

Was Sie nun tun müssen, ist zeitnah reagieren, denn sonst kann es sein, dass Ihr Kunde oder Geschäftspartner die falsche Rechnung bereits beglichen hat. Sollte das doch einmal vorkommen, müssen Sie sehr sensibel reagieren und dem Kunden umgehend eine Stornorechnung ausstellen, die auch als solche gekennzeichnet ist. Diese Rechnung ist für Sie als eine Art Direktive bzw. ein Gutschein zu sehen, dem Kunden die in dem Fall bereits gezahlte Summe rück zu erstatten.

Falls es noch nicht zu einer Zahlung gekommen ist, ist es an Ihnen, eine weitere Rechnung anzufertigen, die den Sachverhalt klar ausweist, also die Rechnungsnummer der ersten, falschen Rechnung enthält, also den Vorgang als Referenz klar benennt. Sie fertigen also eine Rechnungskorrektur an und erstellen eine weitere, neue Rechnung mit einer anderen Rechnungsnummer, die in dem Fall als gültig anzusehen ist. Ihr Kunde reagiert also auf die finale Fassung, die zweite Rechnung und kommt seinen Zahlungsverpflichtungen aufgrund dieser Rechnung nach.

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