Mahnbescheid selbst ausstellen

Kunden mit einer schlechten Zahlungsmoral können einem Unternehmen nachhaltig schaden und auch Privatpersonen, die ewig ihrem Geld hinterher laufen müssen, haben es nicht leicht. Doch jedes mal einen Anwalt einzuschalten, um eine Forderung einzutreiben, ist den meisten Menschen viel zu aufwändig und langwierig. Doch es gibt auch eine einfachere Möglichkeit ohne Anwalt einen Mahnbescheid zu erwirken.

Wann macht die Einleitung eines Mahnverfahren Sinn?

Die Einleitung eines Mahnverfahrens macht immer dann Sinn, wenn der Schuldner das Bestehen der Forderung und des zugrunde liegenden Schuldverhältnisses nicht bestreitet und der Schuldner im Inland zu finden ist.

Wo und wie kann ein Mahnantrag gestellt werden?

Beantragt werden kann der Mahnbescheid beim Zentralen Mahngericht des jeweils zuständigen Bundeslandes. Das Mahnverfahren kann entweder schriftlich, elektronisch oder online eingeleitet werden. Ein Online-Mahnantrag ist im Internet erhältlich und kann dort ganz unkompliziert ausgefüllt werden. Wer Hilfe braucht, findet online einige Ausfüllhilfen, an denen er sich orientieren kann. Auch der elektronische Mahnbescheid ist eine gute Möglichkeit, ohne Anwalt eine offene Forderung einzutreiben. In die Wege geleitet werden kann das elektronische Mahnverfahren über das elektronische Gerichtspostfach.

Was ist der Vorteil eines Online-Mahnantrag?

Wer sich selbst um die Erwirkung eines Mahnbescheids bemüht, der spart nicht nur die Kosten für einen Anwalt, sondern auch die hohe Gerichtsgebühr. Lediglich eine geringe Zustellungs- und Gerichtsgebühr fällt an, wenn Sie sich schriftlich oder online an das zentrale Mahngericht wenden. Dieses versendet dann den Mahnantrag.

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner