Kunde im Ausland: Rechnung mehrsprachig ausstellen?

In der heutigen Geschäftswelt sind Geschäfte und Kontakte zwischen Firmen/Unternehmen und Freiberuflern in unterschiedlichen Ländern keine Seltenheit. Immer mehr deutsche Firmen haben Geschäftspartner im benachbarten Ausland, ja sogar in Übersee, und müssen dementsprechend auch das Rechnungswesen organisieren. Da stellt sich dann sehr schnell die Frage, wie eine Rechnung für Kunden im Ausland auszusehen hat. Denn auch Kunden im Ausland müssen die Rechnung nachvollziehen können, das heißt, sie müssen die erhaltene Rechnung prüfen, verstehen und den zuständigen Finanzbehörden vorlegen.

Welche Gesetzesregelung gilt

Bei einer Rechnung für Kunden im Ausland und deren umsatzsteuerliche Behandlung sind zwei Faktoren für die Höhe der Mehrwertsteuer zu beachten. Für die in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer ist entscheidend, in welchem Land die erbrachte Leistung steuerlich erfasst wird und in welcher Weise die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss. Ab dem 01.01.2010 gilt der Grundsatz, dass Leistungen steuerlich dort erfasst werden, wo der Auftraggeber seinen Sitz hat. Das heißt, dass ein in Deutschland ansässiger Unternehmer/Freiberufler, der seine Dienstleistung im Ausland anbietet, die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes gilt. So muss dementsprechend eine in Deutschland ausgestellte Rechnung die Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes berücksichtigt werden. Es darf nicht die deutsche Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

Muss die Rechnung mehrsprachig ausgestellt werden?

Damit der Kunde im Ausland die Rechnung auch voll und ganz versteht, ist es sinnvoll zwei Rechnungen auszustellen. Eine Rechnung in Deutsch und die zweite Rechnung in der Landessprache des Kunden verhindert unnötige Rückfragen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei dieser Regelung nur eine Rechnungsnummer vergeben werden darf. Die Rechnung in deutscher Ausführung sollte den Hinweis haben, dass die Rechnung für die ausländische Ausführung gilt. Damit hat der Unternehmer/Freiberufler in Deutschland auch die Voraussetzungen der deutschen Finanzbehörden erfüllt.

Fazit

Mit diesen Vorgaben können Sie nichts verkehrt machen und Sie sind bei den deutschen, aber auch bei den ausländischen Finanzbehörden auf der sicheren Seite.

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