Google Bewertungen löschen lassen – darauf kommt es an

Das Business läuft, die Webseite auch. Doch dann erscheinen plötzlich negative Bewertungen bei Google. Besonders ärgerlich ist es, wenn diese Bewertung ungerechtfertigt ist. Denn jede einzelne schlechte Bewertung kann den Ruf dauerhaft schädigen. Auch wenn es schwer ist: Sie können ungerechte Google Bewertungen löschen lassen. Denn es gibt mittlerweile mehrere Gerichtsurteile, die Voraussetzungen für eine solche Bewertung verlangen. Sind diese nicht erfüllt, kann sich niemand auf Meinungsfreiheit berufen.

Bewerter müssen die Beweislastumkehr erbringen

Bewertungsportale werden hin und wieder dazu missbraucht, schlechte Bewertungen zu schreiben. Geschäftsinhaber müssen an dieser Stelle jedoch geschützt werden. Eigens dafür wurde ein Prüfverfahren entwickelt, bei dem der Bewerter zur Stellungnahme aufgefordert wird. Damit soll die beschriebene Geschäftsbeziehung sichtbar werden. Interessant ist, dass nur wenige Bewerter auf die Aufforderung eingehen. Bleibt die Stellungnahme aus, muss Google diese Bewertung löschen.

Wenn Sie Google Bewertungen löschen lassen wollen, stehen zwei Optionen zur Verfügung. Einmal durch einen Anwalt, der für seine Arbeit jedoch ein üppiges Honorar verlangt – unabhängig davon, ob die Bewertung tatsächlich gelöscht wurde oder professionelle Dienstleister. Sie übernehmen die korrekte Übermittlung jeder Bewertung und sorgen im schlimmsten Falle auch dafür, dass die schlechten Bewertungen bei Google gelöscht werden. Kosten entstehen nur dann, wenn der negative Eintrag tatsächlich entfernt wurde.

Jameda II als Präzedenz

Das aus der Vergangenheit ergangene Urteil, bekannt als Jameda II, sorgt dafür, dass Bewertungsportale im Falle einer negativen Bewertung individuell abklären müssen, ob der Sachverhalt den Tatsachen entspricht oder hier eine Rufschädigung vorliegt. Damit haben Sie die Chance, negative Bewertungen löschen zu lassen. Denn verlangt wird die Beweislastumkehr, so zum Beispiel, ob der Betroffene stichhaltige Beweise der Geschäftsbeziehung vorlegen kann.

Das Internet bringt leider auch negative Aktionen mit sich. Die anonyme Nutzung bietet die Möglichkeit, negative Bewertungen zu schreiben, ohne dass es einen realen Geschäftskontakt gegeben hat. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man Geschäftsinhaber ruiniert, indem man wahllos schlechte Bewertungen schreibt und damit deren Geschäft ruiniert. Auch Bewerter müssen sich an geltende Regeln halten. Tun sie dies nicht, haben Sie dennoch die Möglichkeit, diese Google Bewertungen löschen zu lassen.

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