Der richtige Zeitpunkt für eine Mahnung

Eine Mahnung erfolgt in den meisten Fällen als Brief. Dieser Mahnbrief soll das Geld hereinbringen und den Kunden erhalten. Wenn auch keine zwingende Vorschrift besteht, den Schuldner dreimal zu mahnen, bevor man andere Schritte unternimmt, so hat sich doch im Laufe der Zeit ein bestimmtes Mahnschema etabliert. Als erstes wird das außergerichtliche Mahnverfahren angewendet und wenn das nichts bringt als zweiten Schritt das gerichtliche Mahnverfahren.

Das außergerichtliche Mahnverfahren

Die erste Maßnahme nach einem nicht erfolgten Zahlungseingang, ist nach ca. 30 Tagen nach der Rechnungslegung, eine Zahlungserinnerung. Nach ca. 30 Tagen nach der Zahlungserinnerung ist die erste Mahnung fällig. Wird diese vom Schuldner ignoriert, kommt die zweite Zahlungsaufforderung ins Spiel, nach ca. 50 Tagen.
Nach ca. 60 Tagen wird ein dritter Aufruf zur Zahlung an den Schuldner versandt. Das dritte Mahnschreiben ist unbedingt als „eingeschrieben“ aufzugeben. Damit wird der Rechtsanspruch gewahrt.

Das gerichtliche Mahnverfahren

80 Tage nach Fälligkeit des dritten Mahnschreibens wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet oder der Akt wird einem Inkassounternehmen übergeben. Das gerichtliche Mahnverfahren ist über ein Formular einzuleiten. Dieses ist beim Amtsgericht erhältlich. Nach Erlass des Mahnbescheides durch das Gericht hat der Schuldner 14 Tage Zeit für einen Einspruch.
Erhebt der Schuldner binnen 14 Tagen Einspruch gegen den Mahnbescheid, so kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Bei einem Streitwert bis EUR 5.000 findet die Verhandlung vor einem Amtsgericht statt. Ist der Streitwert höher als EUR 5.000 so ist das Landesgericht zuständig. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Streitparteien, so wird ein Urteil gefällt, welches einen Vollstreckungsbescheid nach sich zieht. Zahlt der Schuldner, so ist dieses Verfahren beendet. Zahlt er nicht oder erhebt der Schuldner Einspruch innerhalb von 14 Tagen, so kommt es wiederum zu einer mündlichen Verhandlung. Bei Nichteinbringung der Schuld endet dieses Verfahren mit einer Zwangsvollstreckung.

Mahngebühren

Die gültigen Gebühren sind im Gesetz festgelegt. Wird die Mahnung als Brief zugestellt, so werden Mahngebühren verrechnet und dem Schuldner angelastet. Die Gebühren enthalten die Kosten für das Porto, den Druck sowie die Kosten für das Papier des Mahnschreibens. In Anrechnung zu den Mahnkosten kommen noch die verbleibenden Verzugszinsen. Wird die Zahlungsaufforderung per E-Mail zugesandt, so entfallen die Kosten. In einzelnen Fällen werden Mahngebühren zu hoch berechnet und dem Schuldner angelastet.

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