Wie funktioniert die Verbuchung von Dividenden? – Eine Kurzanleitung
Beim Thema Verbuchung von Dividenden ist zuallererst der Begriff der Dividende zu erläutern. Dividenden sind Gewinnausschüttungen von Gewinnanteilen an Aktien, die Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre ausschütten. Eine Aktie stellt einen Bruchteil des Grundkapitals des Unternehmens dar. Der Besitzer einer Unternehmensaktie besitzt damit einen Bruchteil des Unternehmenswertes. Somit sind Dividenden Erträge aus Beteiligungen an Unternehmen, die als Aktiengesellschaften gelistet werden. Die Höhe der Gewinnausschüttung hängt dabei von dem Unternehmensanteil ab, den die Aktie beziffert. Erhaltene Dividenden sind Einnahmen, die versteuert werden müssen und in der Buchhaltung vermerkt werden müssen.
Steuerlich werden Dividenden als Gewinnausschüttung behandelt. Die Form der Besteuerung unterscheidet sich zwischen Privatpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Bei Aktien in Privatvermögen wird für die Dividenden die Abgeltungssteuer erhoben. Die Abgeltungssteuer wird mit 25% des Gewinns veranschlagt. Für Einzelpersonen und Personengesellschaften gilt das Teileinkünfteverfahren. Der pauschale Steuersatz von 25% gilt für alle Kapitaleinkünfte. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% aufgeschlagen. Der Steuerbetrag wird direkt als Abzug vom Ausschüttungsbetrag an das Finanzamt abgeführt. Für Kapitalgesellschaften gilt die Kapitalertragsteuer. Der Steuersatz beträgt ebenfalls 25% zuzüglich dem Solidaritätszuschlag. Die Kapitalertragsteuer wird direkt von der Kapitalgesellschaft an das Finanzamt abgeführt. Weiterhin besteht aber auch die Möglichkeit, Kapitalerträge den Steuersätzen seiner persönlichen Einkommensteuer zu unterstellen. Bei einem Einkommensteuersatz von unter 25% können Dividenden damit mit niedrigerem Steuersatz versteuert werden.
Bei der Verbuchung der Dividenden ist auf die korrekte Buchhaltung und Eintragung zu achten. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfolgt die Angabe in der Einkommensteuererklärung, für Kapitalgesellschaften in der Körperschaftsteuererklärung. Die Erträge aus Dividenden werden jeweils innerhalb der Kontenrahmen SKR03 und SKR04 der Steuererklärung eingetragen. In der Einkommensteuererklärung werden die Konten für die Dividenden unter den Kontennummern 2600 (SKR03) und 7000 (SKR03) angegeben. In der Körperschaftsteuererklärung wird ein Soll unter „Kapitalertragsteuer 25%“, Nummer 2213 (SKR03) und Nummer 7630 (SKR04), und ein Haben unter dem Konto „Bank“, Nummer 1200 (SKR03) und 1800 (SKR04), eingetragen.