Steueränderungen 2019 im Überblick

Geplante Steueränderungen für das Jahr 2019

Jedes Jahr bringt neue Veränderungen in der Gesetzgebung mit sich. Besonders in Bezug auf da Steuerrecht, werden kontinuierlich Mängel behoben, Anpassungen vorgenommen oder aber auch verschiedene Vorgaben der EU in das nationale Recht umgewandelt.
Die geplanten Steueränderung für 2019 betrifft nicht nur die Berufsfelder der Steuerberater, Steuerprüfer oder Buchhalter. Auch Freiberufler, Selbstständige aber auch Angestellte sollten sich laufend über die Änderungen informieren. Welche Änderungen sollen 2019 umgesetzt werden?

1. Umsatzsteuergesetz

Stärkere Kontrolle im Onlinehandel:
Um dem Steuerbetrug im Onlinehandel entgegenzuwirken, wird ab 2019 eine wichtige Steuerregelung durchgesetzt. Mit der Einführung des neuen Paragraphen im Umsatzsteuergesetz 22e und §22f UStG, haften Betreiber von Online-Marktplätzen für die Umsatzsteuer der Händler.
Auch der Versandhandel mit der Schweiz ändert sich, die Schweizer führen ab 2019 eine Besteuerung für Kleinsendungen aus dem Ausland ein. Bisher waren Sendungen unter fünf Schweizer Franken von der Einfuhrsteuer befreit
Neuerung für Geschenkgutscheine:
Bisher war es möglich, dass Unternehmen Sachgutscheine, Warengutschein und Wertgutscheine vergeben konnten. In Anlehnung an die Vorgaben der EU-Gutschein-Richtlinie, wird ab 2019 nur noch zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden.

2. Anpassungen der Investmentsteuerreform

Immobilienfonds, Mischfonds und Aktienfonds:
Durch die Anpassung der Investmentsteuerreform wird bei Aktienfonds die Kapitalbeteiligungsquote von 51 % auf 50 % reduziert. Lediglich das Aktivvermögen soll bei der Berechnung der Quote bedeutend sein.

3. Änderungen im Körperschaftsteuergesetz

Die Verlustabzugsregelung:
Mit der Änderung im Körperschaftsteuergesetz, nach der Regelung des § 8c KStG, entfällt der Verlust der Körperschaft zu einem Teil, sollte ein Käufer innerhalb von 5 Jahren 25-50 % der Anteile erwerben.

4. Änderungen bei der Reisekostenabrechnung

Der Gesetzgeber passt die Werte für die Sachbezüge der Entwicklung von Verbraucherpreisen an.
Änderung der Sachbezugswerte:
Durch die Änderung der Endgeltversorgung erhöhen sich die Beiträge für die Verpflegung und Unterkunft bei Reisen, welche im Rahmen der Reisekostenabrechnung gültig sind.

5. Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

Mit dem Familienentlastungsgesetz, sollen die finanziellen Situationen von Familien verbessert werden. Demzufolge wird sich 2019 das Kindergeld am 1. Juli 2019 um 10 Euro erhöhen und beträgt somit für das erste Kind 210 Euro. Zusätzlich wird der Kinderfreibetrag am 1. Januar um 192 Euro, auf 7.620 Euro, steigen

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