Was ist eine Dauerrechnung?
Die Dauerrechnung ist eine Rechnung über Leistungen, die auf Dauer geleistet werden. Wenn gleiche Leistungen einem gewerblichen Kunden in Leistung immer wieder zum gleichen Preis angeboten werden, dann müsste er zu jedem Intervall eine gesonderte Rechnung dafür ausstellen, sodass der Empfänger der Leistung einen Vorsteuerabzug nutzen kann. Hier bekommt der leistende Unternehmer die Möglichkeit für den gesamten Zeitraum der Leistung anstatt mehrerer Rechnungen, eine Rechnung für die Zeitdauer auszustellen. Diese Art wird besonders bei Verträgen über eine Vermietung in Anspruch genommen.
Um die Voraussetzung zu erfüllen, sich die Vorsteuer zurückzahlen zu lassen, muss ein Unternehmer dem Finanzamt eine Rechnung mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer nachweisen können. Dies wird mit einer Rechnung auf Dauer ermöglicht. Sie als Rechnungsaussteller müssen hierzu allerdings einige gesetzliche Auflagen erfüllen nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG, um die Mindestanforderungen für das Finanzamt zu erfüllen. In der Praxis hat es sich durchgesetzt, diese Rechnung als „Dauerrechnung im Sinne des § 14 UStG“ zu benennen. Eine Gültigkeitsdauer sollte auch vermerkt. Hier ist es üblich, diese Rechnungen für ein Kalenderjahr auszustellen. Diese sind:
- Name und Anschrift des Leistenden
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Angaben zu Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung,
- Zeitpunkt der Lieferung- oder der Leistung
- Zahlungszeitpunkt
- Entgelt inklusive Steuerbetrag und SteuersatzIm Voraus vereinbarte Minderungen.
Oft ist es für den Vermieter von Vorteil, auf die Steuerbefreiung bei der Vermietung zu verzichten. Dies wird dann möglich, wenn es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen handelt oder die vermietete Immobilie uneingeschränkt für vorsteuerabzugsfähige Umsätze verwendet wird. Die Umsatzsteuer wird dem Mieter zwar zusätzlich zur Miete berechnet, aber dieser kann sie über den Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend machen und in Abzug bringen. Solch eine Dauermietrechnung ist eine Dauerrechnung, die vom Vermieter zusätzlich zum Mietvertrag ausgestellt wird und den gesetzlichen Vorgaben, wie vorher erwähnt, entsprechen muss.