Wie lange müssen elektronische Kontoauszüge laut GoBD aufbewahrt werden?

Bei vielen Banken ist es mittlerweile gängige Routine, den Kunden die Kontoauszüge monatlich oder einmal pro Quartal elektonisch auf dem Portal des Online-Bankings zur Verfügung zu stellen. Dies macht monetäre Abwicklungen häufig leichter, ist umweltschonender und erspart den Banken ebenfalls eine Menge an Papierkosten. Im Großen und Ganzen eine positive Entwicklung.

Allerdings weniger Bekannt in der allgemeinen Gesellschaft ist, dass es laut GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) eine Pficht besteht, elektronische Kontoauszüge in einer zugänglichen Form aufzubewahren, um diese bei der Steuererklärung vorlegen zu können. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, dem drohen Probleme mit dem Finanzamt. Generell belaufen sich diese Fristen der Aufbewahrung auf zehn Jahre. Bei der Abrufung der Auszüge im Online Banking, sollten diese automatisch über diesen Zeitraum von den Banken gespeichert werden, es empfielt sich jedoch trotzdem, auf der eingenen Festplatte eine Kopie der Daten abzuspeichern und ein eigenes Archiv anzulegen, denn am Ende liegt die Verantwortung zum Nachweis an das Finanzamt immernoch beim Einzelnen. Weiterhin ist es wichtig, diese in chronogisch korrekter und nachvollziehbarer Ordnung aufzubewahren. Die Fristen und Richtlinien beziehen sich vor Allem auf Geschäftskonten. Im Bereich privater Transaktionen empfiehlt sich ein Aufbewahrungszeitraum von drei bis fünf Jahren.

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