Verschlagwortet: EÜR

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Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen

1. Allgemeines zur Einnahmenüberschussrechnung Nicht buchführungsverpflichtete Steuerpflichtige können aufgrund des § 4 Abs. 3 EStG ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen (BE) über die Betriebsausgaben (BA) ermitteln. Die Vorschrift beinhaltet jedoch keinen eigenen Gewinnbegriff....

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